Motorradkontrolle am Pfingstsonntag durch die Motorradkontrollgruppe der PI Goslar
Insgesamt 39 Fahrverbote für Biker - Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung lag bei 113 km/h
(ots) - Am Pfingstsonntag führten Beamte der
Motorradkontrollgruppe "Task-Force-Krad" der Polizeiinspektion Goslar
bei schönstem Frühlingswetter Kontrollen an besonders gefährlichen
Streckenabschnitten im Harz durch. Neben einer kombinierten
Kontrollstelle, wo auch die Geschwindigkeit durch ein mobiles
Geschwindigkeitsmessgerät ermittelt wurde, war auch ein
Geschwindigkeitsmessfahrzeug im Einsatz. Bei fast durchweg trockener
Fahrbahn, herrschte zu Pfingsten erwartungsgemäß reger
Ausflugsverkehr. Kontrollorte waren die als gefährlich einzustufenden
Streckenabschnitte auf der B 498 (Bereich Dammhaus) und die B 242
zwischen Goslar und Clausthal-Zellerfeld, wo sich erst in der
vergangenen Woche mehrere Motorradunfälle ereignet hatten. Wie
vorgenannt ausgeführt, wurde vornehmlich die Hauptunfallursache für
Motorradunfälle mit Eigenbeteiligung, nämlich die Überschreitung der
zulässigen Geschwindigkeit in den Fokus der Kontrollen gesetzt. Je
höher die gefahrene Geschwindigkeit im Falle eines Verkehrsunfalles
ist, desto schwerwiegender sind die sich daraus ergebenden
Unfallfolgen.
Während der sieben Stunden andauernden Kontrollzeit, wurden
insgesamt 167 Fahrzeugführer, davon 141 Motorradfahrer, mit
überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. 39 dieser Motorradfahrer
müssen mit einem Fahrverbot von einem bis drei Monate rechnen. Die
höchste Überschreitung auf dem Teilstück der B 498, die aufgrund
schwerster Motorradunfälle aus der Vergangenheit seit vielen Jahren
bereits auf eine höchst zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h
begrenzt ist, lag bei 77 km/h. Der Motorradfahrer befuhr dieses
Teilstück also mit 137 km/h. Der 34 Jahre alte Mann aus dem Landkreis
Lüchow-Dannberg muss mit einer Geldbuße von 600 EUR, einem Punkt im
Verkehrszentralregister in Flensburg und einem 3 Monate andauerndem
Fahrverbot rechnen. Auf der B 241 überschritt ein Motorradfahrer aus
dem Landkreis Hildesheim die höchst zulässige Geschwindigkeit um 113
km/h. Auch dieser unrühmliche Spitzenreiter wird sich darauf
einstellen müssen, seinen Führerschein für drei Monate in amtliche
Verwahrung zu geben. Der Bußgelkatalog sieht hier grundsätzlich ein
Bußgeld in Höhe von 600 EUR vor. Aufgrund höchstrichterlicher
Rechtsprechung kann eine Ahnungsbehörde allerdings bei erheblichen
Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, wie in
diesem Falle, auch von vorsätzlichem, also absichtlichem Handeln
ausgehen, und die Geldbuße verdoppeln. Weiterhin fielen 17
Motorradfahrer wegen unzulässiger An- oder Umbauten an ihren
Motorrädern auf. Die Betriebserlaubnis für diese Kraftfahrzeuge war
durch dieses "Tuning" erloschen. Den betroffenen Motorradfahrern
wurde in Form einer Mängelmeldung aufgetragen, die Umbauten zu
legalisieren. Sie können sich die Veränderung durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen in ihre Zulassungsbescheinigung Teil I
eintragen lassen, oder müssen einen Rückbau durchführen. Hierfür
wurde eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Weiterhin war bei einem
Motorrad die erforderliche Profiltiefe des Vorderreifens nicht mehr
gegeben, bei mehr als 25 Motorrädern wurde der Zustand des
Kennzeichens bemängelt und 5 Abgasanlagen (Auspuffendtöpfe)
entsprachen nicht den Vorschriften, da Einzelteile aus der Anlage
entfernt worden waren und die Anlage somit ihre Zulassung verlor.
Einige Verfehlungen konnten an Ort und Stelle durch den Einsatz von
Werkzeug wieder in den ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden.
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurden in allen Fällen
eingeleitet. In einem Fall musste allerdings einem 38 Jahre alten
Mann aus Bad Gandersheim die Weiterfahrt untersagt werden, da in
unzulässiger Weise sowohl die Abgasanlage, als auch der Luftfilter an
seiner Harley Davidson ausgetauscht worden waren. Die Veränderung hat
einen negativen Einfluss auf die Geräuschentwicklung des
Motorrades, macht es also im Betrieb erheblich lauter.
Im Verlauf der Kontrolle erfolgten viele aufklärende Gespräche mit
den betroffenen Motorradfahrern über den Grund der Kontrollen, die
aktuelle Unfalllage im Landkreis Goslar und die allgemeinen Gefahren,
die das Motorradfahren im Harz mit sich bringt. Flyer der Aktion
"Sicher durch den Harz" wurden an die interessierten Motorradfahrer
überreicht.
Steffen Jach, PHK
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Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Oberharz
Telefon: 05323-94110-0
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Datum: 25.05.2015 - 06:46 Uhr
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