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Reichlich Promille an Steuer und Lenker - Hilden - 1506005

ID: 1257217

(ots) -
Immer wieder trifft die Polizei bei Verkehrskontrollen leider auf
Fahrzeugführerinnen und -führer, die bei Ihrer Verkehrsteilnahme
verbotswidrig unter Alkoholeinfluss stehen und damit sich selbst und
andere nicht unerheblich gefährden. Die in solchen Fällen von der
Polizei festgestellten Alkoholwerte liegen dann nicht selten in
Bereichen, bei denen man sich fragt, wie es der Alkoholsünder
überhaupt noch hinters Steuer, geschweige denn auf den Sattel seines
Fahrrades geschafft hat. So leider auch in zwei Fällen vom
vergangenen Wochenende in Hilden.

Am nächtlich frühen Samstagmorgen des 30.05.2015, gegen 00.40 Uhr,
stoppte die Hildener Polizei einen schwarzen PKW VW Passat im Rahmen
ihrer allgemeinen Verkehrskontrollen auf der Niedenstraße. Bei der
Überprüfung des 38-jährigen Fahrers aus Heiligenhaus schlug den
Beamten deutlicher Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug entgegen. Ein
durchgeführter Alkoholvortest des VW-Fahrers ergab einen Wert von
beinahe 2,0 Promille (0,97 mg/l). Daraufhin wurden ein Strafverfahren
eingeleitet, die ärztliche Entnahme einer Blutprobe zur Beweisführung
angeordnet und durchgeführt. Außerdem stellte die Hildener Polizei
den Führerschein des Beschuldigten sicher, dem man natürlich auch bis
auf weiteres jedes Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen
ausdrücklich untersagte, bevor er seinen Heimweg auf alternative
Weise antreten konnte.

Am frühen Montagmorgen des 01.06.2015, gegen 03.10 Uhr, war es ein
46-jähriger Fahrradfahrer aus Hilden, der auf der Baustraße in die
nächtliche Kontrolle der örtlichen Polizei geriet. Auch bei ihm wurde
deutlicher Alkoholkonsum festgestellt, der auf dem freiwillig
beatmeten Alkoholtestgerät der Polizei einen Wert von deutlich mehr
als 1,6 Promille (0,84 mg/l) zur Anzeige brachte. Eine Strafanzeige
war es dann auch, was den Fahrer des blauen Velos erwartete. Zur




Beweisführung im eingeleiteten Strafverfahren wegen Trunkenheit im
Straßenverkehr wurde auch hier die ärztliche Entnahme einer Blutprobe
angeordnet und durchgeführt, bevor der Beschuldigte seinen Heimweg zu
Fuß antreten durfte.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 01.06.2015 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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