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(321/2015) Abzocke durch falsche Gewinnversprechen

ID: 1257796

(ots) - GÖTTINGEN (lü) - Das Versprechen angeblich hoher
Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten
Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer
Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung
zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige
Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf
denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird. Die
vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert.
Auch bei der Göttinger Polizei gehen zurzeit wieder Hinweise zur den
beschriebenen Betrugsmaschen ein.

Sie melden sich zumeist per Telefon bei ihren Opfern und
behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen
hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der
Gewinn nur nach Zahlung einer "Bearbeitungsgebühr" übergeben werden.

Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus
dem Ausland agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind
in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre
Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von
Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen
Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit.

Melden sich die "Gewinner" darauf hin bei den "Notaren" oder
"Rechtsanwälten", werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene
Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegen nehmen können, zum
Beispiel Rechtsanwalts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren,
Transport- oder Versicherungskosten.

Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik (sog.
"Call-ID-Spoofing"), die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der
Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die




Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.

Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für
Online-Käufe, wie zum Beispiel U-Cash oder Pay-Safe-Card zu erwerben,
mit denen man auch Geld ins Ausland überweisen kann. Diese Karten
gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in
Einzelhandelsgeschäften. Mit dem U-Cash- beziehungsweise
Pay-Safe-Card-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer.
Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im
Internet einkaufen.

Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an
das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch
als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die
Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine
wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen,
sollten sie per U-Cash Geld überweisen.

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

Die Polizei rät: -Geben Sie niemals Geld aus, um einen
vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder
wählen gebührenpflichtige Sondernummern Machen Sie keinerlei Zusagen
am Telefon. -Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter:
keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches. -Weisen Sie unberechtigte
Geldforderungen zurück. Weitere Hinweise und Tipps erfahren sie unter
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps.html




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de


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Datum: 02.06.2015 - 11:59 Uhr
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