Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am Donnerstag gegen 16 Uhr erhielt die
Polizei einen Zeugenhinweis zu einem Roller auf der Wanner
Straße/Hohenstaufenallee im Ortsteil Bulmke-Hüllen, der mit drei
Personen besetzt sei. Im Kreisverkehr Brüsseler Straße/Wanner Straße
hielten Beamte das Fahrzeug an. Zu diesem Zeitpunkt saßen nur noch
zwei Jungen auf dem Roller. Der 14-jährige Fahrer und sein
12-jähriger Beifahrer trugen keine Helme. Am Roller war nur ein
Pappschild mit einem aufgemalten Kennzeichen montiert, ein
Versicherungskennzeichen fehlte. Der 14-Jährige hatte keine gültige
Fahrerlaubnis. Im Helmfach des Rollers wurde eine Betriebserlaubnis
gefunden, die aber nicht vollständig ausgefüllt war. Der Fahrer gab
an, das Fahrzeug am selben Tag gekauft zu haben, einen Kaufvertrag
konnte er jedoch nicht vorlegen. Der Roller wurde durch die
Polizisten sichergestellt, um zunächst mal die Eigentumsverhältnisse
zu klären und eine Weiterfahrt zu verhindern.(K.Zogalla)
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Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Stefanie Dahremöller
Telefon: 0209/365 2013
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Datum: 05.06.2015 - 11:07 Uhr
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