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Innenministerium schreibt Erlaubnis für Betrieb von Spielbanken erneut europaweit aus

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(ots) -
Zur Erfüllung seines ordnungsrechtlichen Auftrages beabsichtigt
das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern, auf der
Grundlage des Spielbankengesetzes Mecklenburg-Vorpommern eine
Erlaubnis zur Errichtung und den Betrieb von Spielbanken in
Mecklenburg-Vorpommern für einen Zeitraum von zehn Jahren zu
erteilen.

Da die Spielbankengesellschaften des Landes von der Möglichkeit,
einen Antrag auf Verlängerung ihrer Erlaubnis zu stellen, keinen
Gebrauch gemacht hatten, hatte das Ministerium für Inneres und Sport
Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2014 die Erlaubnis für die
Errichtung und den Betrieb von Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern
europaweit ausgeschrieben. Dieses Verfahren musste jedoch ergebnislos
beendet werden.

Um auch künftig durch ein begrenztes und kontrolliertes
Glücksspielangebot in Spielbanken eine geeignete Alternative zum
nicht erlaubten Glücksspiel zu schaffen, wurde die Bekanntmachung der
Ausschreibung zur Erteilung der Spielbankerlaubnis für das Land
Mecklenburg-Vorpommern daher heute im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union erneut öffentlich bekannt gemacht.

Die in der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union benannten Ausschreibungsunterlagen können auf der
Internetseite des Innenministeriums eingesehen werden und stehen zum
Download bereit unter:

http://www.im.regierung-mv.de/spielbankenausschreibung




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de



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Datum: 08.06.2015 - 09:36 Uhr
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