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Kanalhaie schnappen nach Kundschaft - Warnung vor dreisten Geschäften an der Haustür

ID: 1260461

(ots) - Kreis Gütersloh (CK) - Die erste reguläre Frist
zur Kanaldichtheitsprüfung, die private Hauseigentümer in
Wasserschutzgebieten bis Ende des Jahres beachten müssen, ruft auch
Kanalhaie auf den Plan:

Unseriöse Rohrsanierer scheren sich hierbei nicht um den
speziellen Geltungsbereich, sondern rufen wahllos an, klingeln an der
Haustür oder überrumpeln arglose Hauseigentümer in der Kneipe mit dem
dringenden Rat, schnell noch von ihnen fristgerecht eine Zustands-
und Funktionsprüfung ihrer privaten Abwasserleitung durchführen zu
lassen. Die vorgeschriebene Prüfung könne mit Hilfe einer speziellen
Kanal-TV-Untersuchung samt Bescheinigung zum Schnäppchenpreis von 59
Euro durchgeführt werden - so lautet meist die drängende Empfehlung.
"Machen sich die vermeintlichen Fachfirmen dann mit ihren
Gerätschaften und Kamera an der Abwasseranlage des Hauses zu
schaffen, überraschen sie die Eigentümer etwa mit der Nachricht, die
Leitungen seien marode und dringend sanierungsbedürftig", schildert
Jutta Hülsmann von der Verbraucherzentrale NRW in Gütersloh die
gängige Masche windiger Kanalsanierungsfirmen auf Kundenfang.

"Hauseigentümer sollten sich nicht von Betrügern überrumpeln
lassen! Vor der Auftragserteilung sollten sie immer mehrere
schriftliche Angebote einholen und sich zur Prüfung ausreichend Zeit
erbitten. Betroffene sollten die Polizei über die Notrufnummer 110
rufen, wenn sie an der Haustür massiv bedrängt oder bedroht werden",
rät Kriminaldirektor Ulrich Hemicker, Leiter der Direktion
Kriminalität der Kreispolizeibehörde Gütersloh.

Gemeinsam wollen die Verbraucherzentrale NRW und die Polizei
gewieften Kanalhaien das unseriöse Handwerk legen.

In der Beratungsstelle geben die Verbraucherzentralen Ratsuchenden
hilfreiche Tipps, um unerwarteten Attacken mit der richtigen




Gegenwehr zu begegnen:

-Prüffrist bis Ende des Jahres nicht für alle: Um Schäden für
Haus und Umwelt zu vermeiden, müssen zunächst Abwasserleitungen in
Wasserschutzgebieten, die vor 1965 verlegt wurden, bis Ende 2015 von
einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Später installierte
Leitungen unterliegen einer Prüffrist bis Ende 2020. Wird bei der
Prüfung ein Schaden festgestellt, können sich Sanierungsfristen bis
zu zehn Jahren ergeben. Hauseigentümer außerhalb von
Wasserschutzgebieten sind nicht an die speziellen Prüffristen
gebunden. Sie müssen jedoch für eine regelmäßige Wartung und
Instandhaltung ihrer Leitungen sorgen.

-Vorheriger Leistungsvergleich angebracht: Mit der Überprüfung
von Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten dürfen nur Betriebe
beauftragt werden, deren sachkundige Mitarbeiter eigens in einer
"NRW-Liste" im Internet verzeichnet sind - unter
www.sadipa.it.nrw.de/sadipa. Sonst wird die Prüfung von der
zuständigen Stadt beziehungsweise Gemeinde nicht anerkannt und muss
ordnungsgemäß wiederholt werden. Eigentümer, die diese Vorgabe
ignorieren und sich von einem scheinbar günstigen Angebot am Telefon
oder an der Haustür locken lassen, müssen die abweichende
Auftragserteilung meist teuer bezahlen. Denn weder Angebote noch
Ausführung der Kanalhaie entsprechen den festgelegten Standards.
Stattdessen bieten diese neben einer Überprüfung oft auch noch
fragwürdige Folgedienstleistungen an - etwa das überflüssige
Auskleiden von Leitungen. Oder sie täuschen gravierende Schäden vor,
die nicht existieren, nur um sie gegen teures Geld scheinbar zu
beseitigen. Ihre abschließende Bescheinigung über den Zustand und die
Funktion wird von der jeweiligen Stadt nicht anerkannt. Doch jeder
seriöse Betrieb wird es okay finden, wenn Kunden mehrere Angebote
einholen und deren Qualität sowie Preise miteinander vergleichen, um
dann in Ruhe ihre Wahl zu treffen.

-Massivem Druck widerstehen: Dubiose Firmen werden mit
Schnäppchenpreisen, Finten und sogar Täuschungen versuchen, die
Konkurrenz auszustechen, um an einen Auftrag zu kommen und den
geforderten Rechnungsbetrag möglichst sofort zu kassieren. Wer sich
hierbei stark unter Druck gesetzt fühlt, sollte bei der Polizei eine
Anzeige erstatten. Hierzu ist es ratsam, die Kontaktdaten der
Kanalfirma zu kennen und den Sachverhalt in allen Einzelheiten - vom
Auftreten der Firma über Auftragsvergabe, Druck oder Täuschung -
schildern zu können. Auch die Benennung eines Zeugen oder Fotos von
den vorgenommenen Arbeiten können für die weitere Strafverfolgung
dienlich sein.

-Auftrag und Vertrag widerrufen: Eigentümer, die in den eigenen
vier Wänden dennoch mit ungutem Gefühl eine Unterschrift unter einen
Prüf- oder Sanierungsauftrag gesetzt haben, können Schlimmeres oft
verhindern, wenn sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen
schriftlich widerrufen - am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Haben Betroffene bei Vertragsabschluss keine gesonderte schriftliche
Widerrufsbelehrung erhalten, können sie den erteilten Auftrag
unbegrenzt rückgängig machen.

Wer Probleme hat, einen Kanalhai loszuwerden oder aus einem
dubiosen Vertrag auszusteigen, findet rechtlichen Rat in der
örtlichen Beratungsstelle Gütersloh, Blessenstätte 1 (in den
Räumlichkeiten der Stadtbibliothek) oder beim Verbrauchertelefon
Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW, Telefon 0211/38 09 300 -
und zwar montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und
donnerstags von 13 bis 17 Uhr.

Einen Notruf in einer akuten Drucksituation nimmt die Polizei
unter 110 entgegen.

Strafanzeigen können jederzeit in allen Polizeiwachen gestellt
werden.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 08.06.2015 - 10:50 Uhr
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