Auslieferung aus der Schweiz
(ots) - Am 05.06.15 bearbeitete die
Bundespolizeiinspektion Konstanz eine Auslieferung. Gegen einen in
der Schweiz wohnhaften Russen wurde im September letzten Jahres durch
das Amtsgericht Landshut ein Untersuchungshaftbefehl wegen Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte erlassen.
Der 28-Jährige hatte am 10. Januar 2013 am Hauptbahnhof Landshut
einen Platzverweis durch eine Streife der Bundespolizei erhalten. Er
war diesem jedoch nicht nachgekommen und wehrte sich mit Schlägen
und Beleidigungen gegen die Durchsetzung.
Weil er zu einem ersten Gerichtstermin nicht erschienen war, wurde
nach dem Angeklagten schengenweit mit einem EU-Haftbefehl gefahndet.
Nun wurde er von der Kantonspolizei St. Gallen festgenommen, auf
Antrag ausgeliefert und in die JVA Konstanz gebracht.
Rückfragen bitte an:
Benjamin Fritsche
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressesprecher
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Montag, 8. Juni 2015:">
Datum: 08.06.2015 - 11:29 Uhr
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