150608.2-Brunsbüttel: Fahren ohne Versicherungsschutz
(ots) - Einer Streife des
Wasserschutzpolizeireviers Brunsbüttel fiel am Sonnabend (12.20 Uhr)
ein 73 Jahre alter Brunsbütteler auf, der die Röntgenstraße mit einem
Motorroller befuhr - unrechtmäßig, denn an seinem Fahrzeug war noch
ein veraltetes Versicherungs-Kennzeichen (aus 2014, schwarz)
angebracht.
Er habe vergessen, dass es nach Jahresfrist im Februar abläuft,
gab der Rentner gegenüber den Ordnungshütern an. Entlastend war diese
Aussage für den 73-Jährigen nicht: Die Polizisten fertigten eine
Strafanzeige gegen den Fahrer wegen Verstoßes gegen Paragraph 6 des
Pflichtversicherungsgesetztes und untersagten ihm die Weiterfahrt auf
dem Roller, bis eine neue gültige Versicherung dafür abgeschlossen
worden ist.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 08.06.2015 - 13:16 Uhr
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