150608.4-Kellinghusen: Diebstahl von Zigaretten zog sofortige Kündigung nach sich
(ots) - Die Mitarbeiterin eines Kellinghusener
Einzelhändlers steht im Verdacht, über einen mehrjährigen Zeitraum
bei ihrem Arbeitgeber Zigaretten an sich genommen und die Tabakwaren
nicht bezahlt zu haben. Aufgefallen sind die Fehlbestände im Rahmen
einer Buchprüfung.
Die Maßnahmen, die der Kaufmann nach Feststellung der
Unregelmäßigkeiten einleitete, verschafften ihm Gewissheit darüber,
dass eine bestimmte Mitarbeiterin für die finanziellen Verluste
verantwortlich sein könnte. Ende Mai wurde sie dann auch auf frischer
Tat angetroffen: Sie hatte zwei Zigarettenschachteln in eine
Brötchentüte gelegt, bezahlte aber lediglich die Brötchen. Folge für
sie: Sofortig Kündigung und Anzeigenerstattung wegen Diebstahls (§
242 StGB).
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 08.06.2015 - 14:30 Uhr
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