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Rettungskräfte werden durch neue Ehrenzeichen geehrt - Innenminister Jäger: Neues Gesetz für Verdienste im Brand- und Katastrophenschutz

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(ots) - Der Einsatz der Helferinnen und Helfer bei den
Berufsfeuerwehren, den Freiwilligen Feuerwehren und
Hilfsorganisationen in NRW wird in Zukunft stärker gewürdigt. Die
Landesregierung hat jetzt in ihrer Kabinettsitzung das
weiterentwickelte "Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und
Katastrophenschutz-Ehrenzeichen" (FwKatsEG-NRW) beschlossen. "Damit
werden wir das Engagement und die außerordentlichen Leistungen der
Rettungskräfte zukünftig angemessen und gleichberechtigt ehren",
betonte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.

Erstmalig können nach dem geänderten Gesetz außergewöhnliche,
solidarische Hilfeleistungen aller Einsatzkräfte gewürdigt werden.
Besonders wenn es Katastrophen oder sehr große Schadenslagen in
Nordrhein-Westfalen zu bewältigen gibt, sind die Rettungskräfte von
unschätzbarem Wert. Sie können in Zukunft durch den Innenminister mit
der neuen Feuer- und Katastrophenschutzmedaille geehrt werden.
"Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben oder Unwetter, die große
Schäden hinterlassen, sind nur mit einer groß angelegten,
überörtlichen und solidarischen Hilfe zu bewältigen. Das verdient
unsere Anerkennung", meinte der Innenminister.

Durch das modernisierte Gesetz werden Verdienste aus dem Brand-
und Katastrophenschutz zusammengeführt. Damit werden zwei
unterschiedliche Bereiche der Gefahrenabwehr nun einheitlich
gewürdigt. Für Feuerwehren und im Katastrophenschutz helfende
Organisationen soll es damit erstmalig ein Ehrenzeichen mit einem
einheitlichen Erscheinungsbild geben.

Feuerwehrleute dürfen demnächst auch länger am aktiven
Feuerwehrdienst teilnehmen. Dazu zählt zum einen die Zeit aus der
Jugendfeuerwehr, in die Jungen und Mädchen mit zehn Jahren eintreten
können. Zum anderen darf die reguläre Dienstzeit auf Antrag mit 60




Jahren um drei weitere Jahre verlängert werden. Im NRW-Projekt
"Feuerwehrensache" wird gerade erprobt, ob sich Feuerwehrangehörige
auch über das Alter von 63 Jahren hinaus aktiv am Feuerwehrdienst
beteiligen dürfen. "Wir brauchen die ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfer mit Erfahrung", sagte Jäger. Durch die nach hinten geschobenen
Altersgrenzen, kommt es in den nächsten Jahren häufiger zu
fünfzigjährigen Dienstjubiläen. Dieses besondere Ereignis wird durch
ein neues Ehrenzeichen gewürdigt.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
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Datum: 10.06.2015 - 10:01 Uhr
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