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Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Velbert - 1506057

ID: 1262384

(ots) -
Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf
den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der
Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht")
liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren
kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt
sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund
veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle
Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher
Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen
redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen
i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit
Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

-- Velbert -- (Ermittlungserfolg durch Zeugenhinweise)

Mit unserer Pressemitteilung / ots 1505146 vom 29.05.2015
berichteten wir von einer Verkehrsunfallflucht mit Personenschaden
vom gleichen Tag in Velbert-Langenberg auszugsweise wie folgt:

"Am Freitagmorgen des 29.05.2015, gegen 07.20 Uhr, befuhr ein
19-jähriger Langenberger, mit seinem schwarzen Motorroller der Marke
Sachs, die innerörtliche Bökenbuschstraße im Velberter Ortsteil
Langenberg, aus Richtung Nierenhofer Straße kommend, bergab in
Richtung Vogteier Straße. Als er sich der linksseitig gelegenen
Einmündung Hellerkamp näherte, bog aus der untergeordneten Straße ein
weißer PKW VW Beatle unmittelbar vor dem Zweirad in die
Bökenbuschstraße ein, um diese ebenfalls in Richtung Vogteier Straße
zu befahren. Der 19-Jährige sah sich, nach eigenen Angaben in Folge
der Vorfahrtsverletzung des Beatles, zu einer Notbremsung gezwungen.
Dabei verlor er auf feuchter Fahrbahn die Kontrolle über sein
Kleinkraftrad. Es kam zum Sturz, bei dem sich der junge Langenberger




so schwer verletzte, dass er mit einem angeforderten Rettungswagen
ins Velberter Klinikum gebracht werden musste, welches er jedoch nach
ambulanter ärztlicher Behandlung schnell wieder verlassen konnte. Am
Zweirad des Geschädigten, welches keinen Kontakt mit dem weißen
Beatle hatte, entstand beim Sturz auf den Asphalt ein geschätzter
Sachschaden in Höhe von ca. 500,- Euro.

Ungeachtet des Sturzgeschehens sowie des dabei entstandenen
Personen- und Sachschadens, entfernte sich der Fahrer des weißen
Beatles mit seinem PKW unerlaubt vom Unfallort, obwohl er die
Vorgänge nach Angaben des gestürzten Rollerfahrers sowie einer
unbeteiligten Zeugin bemerkt haben müsste."

--- Aktuelle Fortschreibung ---

Nach aktueller Mitteilung der Ermittler vom zuständigen
Verkehrskommissariat, gingen dort nach Veröffentlichung der
Unfallmeldung zwischenzeitlich gleich mehrere Hinweise aus der
Bevölkerung ein, die sich auf einen VW Beetle und einen Fahrer dieses
PKW bezogen. Nach aktuellem Ermittlungsstand war dieses Fahrzeug mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tatsächlich an dem zur
Anzeige gebrachten Vorfall beteiligt. Der tatverdächtige
Fahrzeughalter macht bei der Polizei von seinem Recht Gebrauch, sich
selber nicht zur Sache zu äußern und einen Anwalt einzuschalten.
Obwohl der Fall damit noch nicht abgeschlossen und geklärt ist,
bedanken sich die polizeilichen Ermittler schon heute bei den Medien
und Hinweisgebern ganz ausdrücklich für die Unterstützung ihrer
Arbeit.

--- Allgemeine Hinweise und Tipps der Polizei ---

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann
folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

-Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).

-Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.

-Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.

-Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.

-Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei
weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg
versprechend.

-Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst
viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen,
Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur
Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren
eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 11.06.2015 - 15:26 Uhr
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