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Rettungsgasse bilden!

ID: 1262581

(ots) - SR/ Bielefeld/ BAB - Bald ist Ferienzeit und die
Autobahnen werden wegen des Ferienreiseverkehrs voll. Viele
Autofahrer denken dabei nicht an die Rettungsgasse auf Autobahnen.
Dies kann zu unnötigen, sowie gefährlichen Verzögerungen bei der
Versorgung von Verletzten und der Räumung von Unfallstellen führen.

Eine Rettungsgasse funktioniert, wenn alle Autofahrer sich an die
Vorschrift halten und sich der Situation bewusst sind. Schon bei
stockendem Verkehr und nicht erst, wenn die Fahrzeuge dicht
hintereinander stehen, muss an die Bildung einer Rettungsgasse
gedacht werden.

"Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit
mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge
für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der
Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine
Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine
freie Gasse bilden." (§ 38 Abs. 1, Verstoß 20 EUR, § 11 Abs. 2 StVO,
Verstoß 20 EUR)

Wenn der Verkehr sich verlangsamt oder Sie auf ein Stauende
zufahren, beachten Sie bitte folgendes:

- Verringern Sie die Geschwindigkeit und halten Sie Abstand zum
Vordermann, damit Sie noch reagieren und rangieren können.

- Lenken Sie Ihr Fahrzeug bereits in die entsprechende Richtung.
Stehen die Fahrzeuge bereits zu dicht hintereinander, ist es
nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu
machen.

- Befinden Sie sich auf dem linken Fahrstreifen einer mehrspurigen
Straße, weichen Sie nach links aus. Fahren Sie auf dem mittleren
oder rechten Fahrstreifen, so weichen Sie nach rechts aus.

- Halten Sie Ihr Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung, damit das
Heck nicht in die Rettungsgasse hineinragt.

- Halten Sie die Rettungsgasse so lange frei, bis der Stau sich




aufgelöst hat und der Verkehr wieder rollt.

Nach dem ersten Einsatzfahrzeug folgen in der Regel noch Weitere,
die den Platz der Rettungsgasse benötigen.




Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld


Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022

Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0


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