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Fahren ohne Fahrerlaubnis

ID: 1262630

(ots) - Einbeck (tm)

Dassel, Mackenser Str.

Donnerstag, 11.06.2015, 15.15 Uhr

Während der Kontrolle eines Rollerfahrers aufgrund Fahrens ohne
Fahrerlaubnis, fiel der Kradstreife ein weiterer Roller auf, der
augenscheinlich erheblich schneller als 25 km/h fuhr.

Da der 17-jährige aus einem Dasseler Ortsteil keine Angaben machen
wollte, wurde der Roller sichergestellt und zunächst bei der
Dienststelle in Dassel untergestellt.

Nach Rücksprache mit der Erziehungsbereechtigten wurde am 12.06.15
eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Roller durchgeführt.

Diese ergab, dass der Roller tatsächliche 56 kh/h statt der
erlaubten 25 km/h fuhr.

Somit handelte es sich bei dem Fahrzeug nicht mehr um einen
Mofaroller, sondern einen Leichtkraftroller.

Somit war das Fahrzeug führerscheinpflichtig, der junge Mann aber
nur im Besitz einer Mofa-Pfüfbescheinigung und er erwartet nun ein
Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.




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Polizeikommissariat Einbeck
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Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
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Datum: 12.06.2015 - 10:30 Uhr
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