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Wenn Zwei nicht fahren dürfen, freut sich der Dritte! - und: ein Déjà Vu für die Autobahnpolizei!

ID: 1263445

(ots) - Lfd. Nr.: 0903

Wie ungeschickt ist das denn?

Man stelle sich folgende Situation vor: Drei Männer aus Ennigerloh
fahren in einem PKW Gespann (VW Golf mit Anhänger) auf der Autobahn 2
in Richtung Hannover. Eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei
kontrolliert das Gespann an der Anschlussstelle Beckum. Dabei stellen
die Beamten folgendes fest:

Alle drei Männer sind derzeit Insassen einer
Justizvollzugsanstalt, haben jedoch Hafterleichterungen bekommen und
befinden sich im Freigang. Der 69-jährige Beifahrer und Halter des VW
Golf ist in Haft wegen des wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Dementsprechend hat er einen Mithäftling im Freigang, einen
55-Jährigen aus Ennigerloh, ans Steuer gesetzt. Dumm nur, dass die
Beamten feststellen müssen, dass der Führerschein des 55-Jährigen
nicht zur Fahrzeugklasse passen will (PKW-Gespann über 3500 kg) und
der Fahrer somit auch ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist.

Und da der Halter immer auch verantwortlich für sein Fahrzeug ist,
erklärt die zuständige Justizvollzugsanstalt die sofortige Rücknahme
der Hafterleichterungen für den 55- und den 69-Jährigen. Die Polizei
erklärte den Freigang somit für beendet und eskortierte sie zurück
"hinter Gitter".

Und was passierte mit dem PKW-Gespann?

Das fuhr der Dritte im Bunde nach Hause. Der 49-jährige Mann hatte
als einziger den richtigen und gültigen Führerschein für das
PKW-Gespann.

Irgendwie schlecht geplant, oder?

Damit endete der Tag für die Streifenwagenbesatzung jedoch noch
nicht: Sie hatten die beiden Männer aus Ennigerloh gerade in der
Justizvollzugsanstalt abgeliefert, da gab die Leitstelle den nächsten
Einsatz durch:

Wieder auf der Autobahn 2, Fahrtrichtung Hannover, in Höhe der
Anschlussstelle Hamm-Uentrop war gegen 17.50 Uhr ein Motorradfahrer




gestürzt. Als die beiden Autobahnpolizisten eintrafen, konnten sie
sich glücklicherweise davon überzeugen, dass der 57-jährige
Motorradfahrer aus Oelde nahezu unverletzt geblieben war. Ihm platzte
während der Fahrt ein Reifen, dieses führte zum Sturz ohne
nennenswerte Verletzungen.

Der Rest dieses 2. Sachverhalts führte bei den Beamten jedoch zu
einer Art Déjà Vu:

Der 57-Jährige hatte im Bestand der Polizei eine bundesweite
Fahrerlaubnissperre verzeichnet, also eine Verkehrsstraftat begangen.
Und was war sein weiterer Status im polizeilichen Fahndungsbestand?

Richtig: Freigänger der Justizvollzugsanstalt, aus der die beiden
Polizeibeamten gerade kamen. Die beiden Beamten erklärten auch diesen
Freigang für......, den Rest kann man sich sicherlich denken.

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drucken  als PDF  an Freund senden   Wesel - Schlägerei in einer Gaststätte / Zeugen gesucht  Pressemitteilungen vom 14.06.2015 für den Landkreis Vechta
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Datum: 14.06.2015 - 13:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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