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Drei Trunkenheitsfahrten ohne Schadensfolge - Hilden / Erkrath - 1506074

ID: 1263831

(ots) -
Am Sonntagmorgen des 14.06.2015 kam es in Hilden und Erkrath zu
drei von der Polizei erkannten Trunkenheitsfahrten, die glücklicher
Weise ohne schädigende Ereignisse endeten.

Um 01.45 Uhr war es ein 22-jähriger Hildener, der mit seinem
Fahrrad auf der Berliner Straße erkennbar unsicher und schwankend
unterwegs war. Der junge Mann wurde angehalten und kontrolliert.
Dabei bestätigte sich, dass der Zweiradfahrer ganz erheblich unter
Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen
Wert von ca. 2,2 Promille (1,1 mg/l). Die Hildener Polizei leitete
ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Zur
Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet
und durchgeführt. Dem Beschuldigten wurde bis zur vollständigen
Ausnüchterung jedes weitere Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr
ausdrücklich untersagt. Das Fahrrad wurde verschlossen, den weiteren
Heimweg setzte der Hildener zu Fuß fort.

Um 03.45 Uhr parkte ein 30-jähriger Hildener einen weißen Land
Rover in unmittelbarer Nähe der Hildener Polizeiwache an der
Kirchhofstraße. Das fiel dortigen Beamten auf, die aus eigenem
Erleben wussten, dass dieser Mann bei polizeilichen Begegnungen am
Vorabend deutlich unter Alkoholeinfluss gestanden hatte. Eine
sofortige Kontrolle des Hildeners bestätigte, dass dieses immer noch
so war. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als
1,5 Promille (0,76 mg/l). Es folgten Strafanzeige, ärztliche
Blutprobenentnahmen auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft
sowie eine Beschlagnahme des Führerscheins. Mehrere Blutproben waren
erforderlich, da nach dem Verhalten des Beschuldigten der Verdacht
entstand dass dieser zusätzlich auch unter dem Einfluss illegaler
Drogen stehen könnte, die auch in geringer Menge im Land Rover




aufgefunden und sichergestellt wurden, danach zur Erstattung einer
weiteren Anzeige gegen den 30-Jährigen führten. Selbstverständlich
wurde auch diesem Beschuldigten jedes weitere Führen von
Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ganz ausdrücklich
untersagt.

Um 06.50 Uhr überprüfte die Erkrather Polizei, im Rahmen einer
allgemeinen Verkehrskontrolle, einen schwarzen PKW Audi A1 mit
französischen Kennzeichen, der auf der Max-Planck-Straße in Erkrath
unterwegs war. Bei der Kontrolle des 27-jährigen Fahrers aus dem
französischen Département Seine-et-Marne stellten die Beamten
deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes fest. Ein
durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille
(0,64 mg/l). Des Weiteren führte der Beschuldigte auch geringe Mengen
illegaler Drogen mit sich und gestand auch den aktuellen Konsum eines
Joints am Vorabend. Strafverfahren wurden eingeleitet, nach
Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Beweisführung
gleich mehrere Blutproben angeordnet und ärztlich durchgeführt. Jedes
weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge wurde
ausdrücklich untersagt. Da der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in
Deutschland hat, wurde außerdem eine finanzielle Sicherheitsleistung
für die weitere Durchführung des Strafverfahrens erhoben.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 15.06.2015 - 12:17 Uhr
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