150617.3-Burg: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Jugendlicher mit Mofa-Prüfbescheinigung fiel Polizeistreife auf
(ots) - Er war flott unterwegs, der 16 Jahre
alte Jugendliche aus Hochdonn, der am Dienstagmorgen auf seinem Mofa
die Hochdonner Chaussee entlang düste. Und zwar so schnell, dass er
denn Argwohn einer Polizeistreife erweckte, die ihn dann auch
kontrollierte. Und dabei kam heraus, dass der Fahrer lediglich die
Mofa-Prüfbescheinigung besitzt: Und die berechtigt ihn ausnahmslos
dazu, lediglich motorisierte Zweiräder im öffentlichen Straßenverkehr
zu lenken, die bauartbedingt nicht mehr als 25 km/h auf die Fläche
bringen. Seine Fahrt lag deutlich über dieser Grenze.
Dass solch ein unrechtmäßiges Handeln unbewusst erfolgen kann, ist
nicht anzunehmen - jedem Absolventen der Mofa-Prüfbescheinigung wird
im Rahmen des Fahrschulunterrichts nahe gebracht, was er darf oder
nicht. Und auch der 16-Jährige gab zu, dass ihm bewusst war, dass er
den Führerschein der Klasse AM gebraucht hätte.
Eingebracht hat ihm sein rechtliches Fehlverhalten eine
Strafanzeige gemäß Paragraph 21 Abs. 1 Ziff. 1 des
Straßenverkehrsgesetzes - und darin heißt es unter anderem: "Mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche
Fahrerlaubnis nicht hat." Unmissverständlich wurde der Beschuldigte
auch darüber informiert, dass ein weiterer Verstoß gegen rechtliche
Normen - also jede weitere Fahrt auf dem Mofa im festgestellten
Zustand - eine neue Strafanzeige zur Folge hat.
Darüber hinaus muss der Jugendliche, will er sein Fahrzeug wieder
in den öffentlichen Straßenverkehr bringen, auch dafür sorgen, dass
die beanstandete Maschine, nachdem sie zuvor ja frisiert worden war,
wieder in den entsprechend ordnungsgemäßen Zustand gebracht wird.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 17.06.2015 - 10:07 Uhr
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