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Ein Zeuge hält eine angetrunkene Rollerfahrerin von der Weiterfahrt ab

ID: 1264987

(ots) - MK / Bielefeld / Mitte - Ein Mitarbeiter eines
Supermarktes stoppt am Montag, 15. Juni 2015 eine Frau, die
offensichtlich trotz Alkoholgenusses mit einem Kleinkraftrad
losfahren will.

Die 48-jährige Bielefelderin benutzte bereits auf dem Hinweg zu
dem Supermarkt, an der August-Bebel-Straße in Höhe der Hermannstraße,
ihren Roller. Dem 40-jährigen Angestellten fiel die Rollerfahrerin in
dem Markt besonders auf. Sie schwankte beim Gehen und trug während
des Einkaufens ihren Motorradhelm auf dem Kopf. Gegen 18:22 Uhr
verließ sie das Geschäft und beabsichtigte mit ihrem Roller
weiterzufahren. Der Marktmitarbeiter hielt sie davon ab und
informierte die Polizei. Gegenüber den Beamten bestritt sie, gefahren
zu sein. Eine Freundin habe den Roller zum Markt gesteuert. Die
Zeugenaussage und eine Videoaufzeichnung belegten das Gegenteil. Nach
einem Alkohltest, der positiv verlief, wurde der Frau eine Blutprobe
entnommen. Die Polizisten ermittelten, dass die Rollerfahrerin seit
April 2015 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Sie
erhielt eine Verkehrsstrafanzeige. Das Kleinkraftrad blieb an dem
Markt stehen - der Frau verboten die Beamten die Weiterfahrt.




Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld


Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022

Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
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Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0




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Datum: 17.06.2015 - 13:11 Uhr
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