Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltshaft und Polizeiinspektion Hildesheim:
18-Jähriger Hildesheimer wegen versuchten Tötungsdeliktes in Untersuchungshaft genommen.
(ots) - (clk.) Am Donnerstag, 14. Mai, gegen 01.00 Uhr,
ist es in Hildesheim, Hannoversche Straße ( kurz vor der
Bahnunterführung ) aus nicht geklärtem Grund zu gegenseitigen
Beleidigungen und Pöbeleien zwischen zwei Gruppen männlicher Personen
( jede Partei vier Personen ) im Alter von 17 bis 22 Jahren, die
sich bis dato nicht kannten, gekommen. Im Laufe dieser
Auseinandersetzung soll ein 18-Jähriger Hildesheimer einen
20-Jährigen Salzgitteraner derart auf seinen Kontrahenten
eingeschlagen haben, dass dieser zunächst zu Boden gegangen sein
soll. Nach Zeugenaussagen soll der 18-Jährige auf das am Boden
liegende Opfer eingetreten haben. Als das Geschehen bereits beendet
und der Geschädigte sich wieder aufgerappelt haben soll, soll der
Beschuldigte dem gebückt stehenden 20-Jährigen mit voller Wucht in
das Gesicht getreten haben. Zeugen, die zu diesem Zeitpunkt zufällig
mit ihrem Fahrzeug auf das Tatgeschehen zukamen, hielten an und
stiegen aus. Etwa zu dieser Zeit soll die Gruppe um den Angreifer die
Flucht in Richtung Nordstadt angetreten haben. Durch die Zeugengruppe
wurden Polizei und Rettungsdienste alarmiert. Das Opfer wurde in ein
Hildesheimer Krankenhaus verbracht und dort stationär aufgenommen.
Neben Prellungen und Gesichtsverletzungen wurde auch eine
Gehirnerschütterung des Opfers diagnostiziert. Der hinzugezogene
Rechtsmediziner attestierte schon wegen der Fußtritte gegen den Kopf
des Geschädigten eine "lebensbedrohende Handlung". Die polizeiliche
Fahndung nach den geflüchteten Tätern verlief in der Nacht
ergebnislos. Trotzdem kamen die Ermittler der Hildesheimer Polizei
der Gruppe um den Tatverdächtigen schnell auf die Spur. Eine Person
aus der Zeugengruppe hatte in der Nacht einen ehemaligen Bekannten
aus der Gruppe des Tatverdächtigen erkannt und den Namen der Polizei
mitgeteilt. Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft, der die
Ermittlungsakten vorliegen, wertet die Tat wegen der Fußtritte gegen
den Kopf als versuchtes Tötungsdelikt. Daher wurde beim Amtsgericht
einen Untersuchungshaftbefehl beantragt. Gegenüber dem
Ermittlungsrichter hat der Beschuldigte zwar eingeräumt an dem
Geschehen beteiligt gewesen zu sein, einen Tritt gegen den Kopf aber
bestritten. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
Rückfragen : Staatsanwaltschaft Hildesheim, Erste Staatsanwältin
Christina Pannek, Tel.: 05121-968546
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hildesheim
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31137 Hildesheim
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Datum: 17.06.2015 - 15:04 Uhr
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