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Kanalhaie schnappen nach Kundschaft -

Warnung vor dreisten Geschäften an der Haustür

ID: 1265141

(ots) - MK / Bielefeld / Stadtgebiet - Das
Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
warnen vor unseriösen Dienstleistern, die ihren Service an der
Haustür anbieten. In Bielefeld sind bislang keine Betrugsopfer
bekannt. Die Polizei Bielefeld und die Verbraucherzentrale Bielefeld
unterstützen die landesweite Kampagne mit praktischen Tipps für
Hauseigentümer.

Die erste reguläre Frist zur Kanaldichtheitsprüfung, die private
Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten bis Ende des Jahres beachten
müssen, ruft auch Kanalhaie auf den Plan: Unseriöse Rohrsanierer
scheren sich hierbei nicht um den speziellen Geltungsbereich, sondern
rufen wahllos an, klingeln an der Haustür oder überrumpeln arglose
Hauseigentümer in der Kneipe mit dem dringenden Rat, schnell noch von
ihnen fristgerecht eine Zustands- und Funktionsprüfung ihrer privaten
Abwasserleitung durchführen zu lassen. Die vorgeschriebene Prüfung
könne mit Hilfe einer speziellen Kanal-TV-Untersuchung samt
Bescheinigung zum Schnäppchenpreis von 59 Euro durchgeführt werden -
so lautet meist die drängende Empfehlung. "Machen sich die
vermeintlichen Fachfirmen dann mit Gerätschaften und Kamera an der
Abwasseranlage des Hauses zu schaffen, überraschen sie die Eigentümer
etwa mit der Nachricht, die Leitungen seien marode und dringend
sanierungsbedürftig", schildert Bettina Willner, Umweltberaterin bei
der Verbraucherzentrale in Bielefeld die gängige Masche windiger
Kanalsanierungsfirmen auf Kundenfang. "Hauseigentümer sollten sich
nicht überrumpeln lassen! Vor der Auftragserteilung sollten immer
mehrere schriftliche Angebote eingeholt und zur Prüfung ausreichend
Zeit erbeten werden. Wenn Kanalhaie an der Haustür massiv zur
Auftragserteilung drängen oder gar drohen, sollten Betroffene die
Polizei über die Notrufnummer 110 rufen", rät Kriminalhauptkommissar




Knut Packmohr vom Kriminalkommissariat Kriminalprävention und
Opferschutz des Polizeipräsidiums Bielefeld. Gemeinsam wollen die
Polizei und die Verbraucherzentrale NRW mit dem Projekt
Kanaldichtheit den gewieften Kanalhaien das unseriöse Handwerk legen.
Ratsuchenden werden hilfreiche Tipps gegeben, um unerwarteten
Attacken mit der richtigen Gegenwehr zu begegnen: -Prüffrist bis
Ende des Jahres nicht für alle: Um Schäden für Haus und Umwelt zu
vermeiden, müssen in Wasserschutzgebieten Abwasserleitungen, die zur
Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor 1965 verlegt
wurden sowie Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen
oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990
errichtet wurden, bis Ende 2015 von einem anerkannten Sachkundigen
geprüft werden. Später installierte Leitungen in Wasserschutzgebieten
unterliegen einer Prüffrist bis Ende 2020. Werden bei der Prüfung
große Schäden festgestellt, sind diese kurzfristig zu sanieren; bei
mittelgroßen Schäden innerhalb von zehn Jahren. Außerhalb von
Wasserschutzgebieten gilt: Leitungen für industrielles oder
gewerbliches Abwasser sind bis Ende 2020 zu prüfen. Für andere
Abwasserleitungen besteht in Bielefeld keine Frist, aber
Hauseigentümer müssen gleichwohl für eine regelmäßige Wartung und
Instandhaltung ihrer Leitungen sorgen. -Nur Angebote anerkannter
Betriebe vergleichen: Mit der Überprüfung von Abwasserleitungen in
Wasserschutzgebieten dürfen nur Betriebe beauftragt werden, deren
sachkundige Mitarbeiter eigens in einer "NRW-Liste" im Internet
verzeichnet sind - unter www.sadipa.it.nrw.de/sadipa. Soweit ein
Unternehmen hier nicht aufgeführt ist, ist davon auszugehen, dass es
die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt und die zuständigen
Stellen in der Kommune die Prüfung nicht anerkennen werden. Den
verlockenden Schnäppchenpreisen an Haustür und Telefon zum Trotz: In
einen Angebotsvergleich sollten deshalb nur Betriebe einbezogen
werden, die auch auf "NRW-Liste" verzeichnet sind. Denn ansonsten
muss die gesetzlich vorgeschriebene Funktionsprüfung wiederholt und
damit noch einmal bezahlt werden. -Massivem Druck widerstehen:
Dubiose Firmen versuchen bisweilen mit Finten und sogar Täuschungen,
die Konkurrenz auszustechen, um an einen Auftrag zu kommen und den
geforderten Rechnungsbetrag möglichst sofort zu kassieren. Wer sich
hierbei stark unter Druck gesetzt fühlt, sollte bei der Polizei eine
Anzeige erstatten. Hierzu ist es ratsam, die Kontaktdaten der
Kanalfirma zu kennen und den Sachverhalt in allen Einzelheiten - vom
Auftreten der Firma über Auftragsvergabe, Druck oder Täuschung -
schildern zu können. Auch die Benennung eines Zeugen oder Fotos von
den vorgenommenen Arbeiten können für die weitere Strafverfolgung
dienlich sein. -Vorsicht bei Zusatzarbeiten: Manche Unternehmen
haben neben einer Funktionsüberprüfung auch noch fragwürdige
Folgedienstleistungen im Angebot. Dazu zählt etwa das überflüssige
Auskleiden von Leitungen. Oder sie täuschen gravierende Schäden vor,
die nicht existieren, nur um sie gegen teures Geld scheinbar zu
beseitigen. Hände weg von spontanen Auftragsvergaben! Auf jeden Fall
sollten Betroffene sich erst eine Videoaufnahme mit den erkannten
Schäden zeigen lassen. -Auftrag und Vertrag widerrufen: Eigentümer,
die in den eigenen vier Wänden mit ungutem Gefühl eine Unterschrift
unter einen Prüf- oder Sanierungsauftrag gesetzt haben, können
Schlimmeres oft verhindern, wenn sie den Vertrag binnen 14 Tagen ab
dem Tag des Vertragsschlusses schriftlich widerrufen - am besten per
Einschreiben mit Rückschein. Wurde den Betroffenen keine gesonderte
Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, bleiben ihnen noch 12
Monate und 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Hilfreiche Informationen
hat auch der kostenlose Flyer "Das Geschäft mit Ihrer
Abwasserleitung" parat. Erhältlich in allen Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW. Hier weiß man auch rechtlichen Rat, um aus
einem dubiosen Vertrag auszusteigen. Rechtsrat gibt es auch beim
Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW,
Telefon 0211/38 09 300 - und zwar montags und mittwochs von 9 bis 13
Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr. Einen Notruf in
einer akuten Drucksituation nimmt die Polizei unter 110 entgegen.
Strafanzeigen können jederzeit in allen




Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld


Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022

Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0


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Datum: 17.06.2015 - 15:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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