Jugendliche mit Softair-Waffe zielten auf Autofahrer
(ots) - Gütersloh. (KS) Am Donnerstagabend (18.06.)
gegen 17.45 Uhr trafen sich drei 13-jährige Jungen und ein
14-jähriger Jugendlicher aus Gütersloh, um auf der Avenwedder Straße
in Höhe einer Gaststätte, der sogenannten "Reilmann-Kurve", vom
Straßenrand aus mit einem Softair-Gewehr auf vorbeifahrende Fahrzeuge
zu schießen.
Mindestens ein Fahrzeug wurde dabei beschädigt, ein weiterer
Verkehrsteilnehmer erschrak und bremste sein Fahrzeug stark ab.
Glücklicherweise kam es bei diesem Fahrmanöver zu keinem Schaden.
Auch andere Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen reagierten
besonnen.
Das Verhalten der vier Jungen ist keineswegs mehr ein
"Dummer-Jungen-Streich", vielmehr handelt es sich um eine Straftat,
nämlich um einen "Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" gemäß
§ 315b Strafgesetzbuch. Diese Straftat kann mit bis zu fünf Jahren
Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Weiterhin war diese Softair-Waffe dem Sturmgewehr der Bundeswehr,
einem G 36, optisch täuschend echt nachgebaut. Damit handelt es sich
um eine sogenannte Anscheinswaffe, die in der Öffentlichkeit nicht
getragen oder transportiert werden darf. Ein Verfahren wegen
Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde daher ebenfalls eingeleitet.
Die vier Jungen flüchteten zunächst, konnten aber jedoch wenig
später aufgegriffen und ihren Erziehungsberechtigten übergeben
werden. Das Softair-Gewehr wurde sichergestellt.
Falls es weitere geschädigte Autofahrer geben sollte, werden diese
gebeten, sich beim Verkehrskommissariat in Gütersloh unter Tel.:
05241 869-0 zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
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Datum: 19.06.2015 - 10:31 Uhr
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