Pressemitteilung der Polizeidirektion Main-Taunus vom Samstag, den 20.06.2015
(ots) - 1. Einbruchdiebstahl aus Pkw
65760 Eschborn, Ginnheimer Straße
19.06.2015 20:30 - 21.00 Uhr
Eine halbe Stunde reichte einem unbekannten Täter aus, um aus
einem verschlossenen BMW X5 einen Laptop sowie diverse
Kleidungsstücke zu entwenden. Bisher ist nicht bekannt, wie der Täter
in das Fahrzeug gelangt ist. Der Wert des Stehlguts wird mit 300 Euro
angegeben. Das Fahrzeug stand auf dem Parkplatz eines
Lebensmittelmarktes in der Ginnheimer Straße. Da dieser zur Tatzeit
noch geöffnet war, werden Zeugen, die in diesem Zusammenhang
verdächtige Beobachtungen gemacht haben, gebeten, sich mit der
Polizei in Eschborn (06196/9695-0) oder der Kriminalpolizei in
Hofheim (06192/2079-0) in Verbindung zu setzen.
2. Einbruch in Kellertrakt
65779 Kelkheim, Taunushöhe
17.06.2015 10.00 Uhr - 18.06.2015 21.00 Uhr
Vermutlich mit einer gewissen Orts- und Fachkenntnis ging ein
Täter in einem Mehrfamilienhaus in Kelkheim vor. Zunächst gelangte er
durch ein kurzfristig offen stehendes Tiefgaragenrolltor in das
Gebäude. Dort öffnet er gewaltsam einen verschlossenen Wandkasten,
aus dem er einen Notfallschlüssel für den Kellertrakt entnimmt. Im
weiteren Verlauf werden mehrere verschlossene Kellertüren der
einzelnen Parteien aufgehebelt, aus denen diverse private Gegenstände
entwendet wurden. Letztendlich wurde aus einem separaten
Fahrradkeller ein hochwertiges Elektrofahrrad ("Pedelec") gestohlen.
Der Wert des Fahrrads wird mit 4000 Euro angegeben. Der entstandene
Sachschaden wird auf ca. 500 Euro beziffert.
3. Mit Alkohol am Steuer in der Probezeit erwischt
65439 Flörsheim-Weilbach, Hofheimer Straße
20.06.2015 02.00 Uhr
Es waren nur 0,2 Promille, die einem Fahranfänger in der heutigen
Nacht zum Verhängnis wurden. Der Wiesbadener, der gerade erst am
Vortag seinen 18. Geburtstag gefeiert hatte, wurde durch Beamte der
Polizeistation Flörsheim im Rahmen einer Verkehrskontrolle in
Weilbach angehalten und kontrolliert. Für Fahranfänger in der
Probezeit sowie Kraftfahrzeugführer vor Vollendung des 21.
Lebensjahres gilt am Steuer ein absolutes Alkoholverbot. Der
Fahranfänger muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige sowie
einer Nachschulung rechnen.
-------------------- zusammengefasst: Eulig, POK
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westhessen
Polizeidirektion Main-Taunus
Zeilsheimer Strasse 59
65719 Hofheim
KvD.Hofheim.ppwh(at)polizei.hessen.de
Telefon: (06192) 2079-0
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Datum: 20.06.2015 - 08:26 Uhr
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