Kreis Warendorf. Schadensersatz dank aufmerksamer Zeugen möglich
(ots) - Dank aufmerksamer Zeugen bekommen zwei
Autobesitzerinnen ihren Schaden an ihren Pkws bezahlt. Am
Freitagvormittag (19.6.2015) fuhr ein 80-jähriger Oelder beim
Einparken auf der Geiststraße in Oelde gegen einen schwarzen Opel
Corsa. Eine 41-jährige Beckumerin beobachtete den Vorfall und
informierte die 30-jährige Geschädigte. Das gleiche Glück hatte eine
33-jährige Oelderin, deren Opel Astra am Freitagmittag in Neubeckum
an der Friedrich-Fröbel-Straße beschädigt wurde. Hier fuhr eine
65-jährige Beckumerin ebenfalls beim Einparken gegen das Auto und
kümmerte sich nicht weiter darum. Dieser Vorfall blieb einer
34-jährigen Oelderin nicht unbemerkt, die die Autobesitzerin
informierte.
Eine Unfallflucht sorgt bei den geschädigten Besitzern häufig für
großen Ärger. In vielen Fällen bleiben sie bei einer Reperatur auf
dem Schaden hängen, der schnell mehrere tausend Euro betragen kann.
Jeder Unfallverursacher ist verpflichtet, nach einem Unfall seine
Personalien und seine Beteiligung mitzuteilen. Ist ein anderer
Geschädigter nicht vor Ort, muss der Verursacher eine angemessene
Zeit am Unfallort warten. Kann ein Geschädigter nicht ausfindig
gemacht werden, hat der Verursacher seine Personalien zu hinterlassen
oder den Unfall zeitnah der Polizei mitzuteilen. Flüchtet jemand vom
Unfallort, erweist er sich in der Regel als ungeeigneter
Fahrzeugführer, dem der Führerschein entzogen werden kann.
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Datum: 22.06.2015 - 11:45 Uhr
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