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E-Government-Gesetz bringt NRW in eine neueÄra des digitalen Zeitalters Innenminister Jäger: Bessere elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung

ID: 1269827

(ots) - Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen
stellen die Weichen für die digitale Zukunft. Die Landesregierung hat
jetzt das E-Government-Gesetz (EGovG NRW) auf den Weg gebracht. "Das
Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung
und zum Bürokratieabbau. Es verbessert die elektronische
Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und
Verwaltung", sagte Innenminister Ralf Jäger. "Viele Behördengänge
können sich die Menschen in NRW in Zukunft sparen. Gerade im
digitalen Zeitalter ist das eine berechtigte Erwartung an eine
moderne Verwaltung", so der Innenminister weiter.

Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig
erledigen zu können, sollte im Internetzeitalter möglich sein. Dieses
Ziel verfolgt das neue Gesetz: Vom Antrag bis zum Bescheid läuft
alles elektronisch. So sind Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
unabhängig von Öffnungszeiten der Behörden und sparen sich den Weg
ins Amt. Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft jedem,
seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und
beruflichen Alltag online zu erledigen. So können alle Beteiligten
Anfragen, Anträge und Genehmigungen mit Unterschrift schnell
elektronisch austauschen, anstatt aufwändig Briefe zu verschicken.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Behörden des Landes
bis 2022 ihre Akten elektronisch führen sollen. Damit werden auch
eine elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des
Verfahrensstandes möglich sein. Bei der Umsetzung des Gesetzes werden
anerkannte Sicherheitsstandards und der Datenschutz eine gewichtige
Rolle spielen. Und auch die Nutzerfreundlichkeit wird besondere
Aufmerksamkeit haben; dazu gehört insbesondere der barrierefreie
Zugang zu den Verwaltungsangeboten.

Wie das E-Government-Gesetz konkret aussehen wird, wenn es in den




Landtag eingebracht wird, kann jede Bürgerin und jeder Bürger noch
selbst mit beeinflussen. Zeitgleich zur Anhörung von Verbänden und
zivilgesellschaftlichen Organisationen, die in den nächsten Wochen
erfolgen wird, können alle Interessierten ihre Meinung zu dem
Gesetzesentwurf über die Onlineplattform https://egovg.nrw.de
mitteilen, kommentieren, bewerten und sich miteinander austauschen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de


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Datum: 26.06.2015 - 09:46 Uhr
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Kategorie:

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