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Nachtrag zur Pressemitteilung vom 28.06.2015

ID: 1270843

(ots) - Verkehrsunfall mit drei Schwerletzten

Leer - Am 28.06.2015, gegen 07:40 Uhr, ereignete sich im
Kreuzungsbereich der K 37 Böhmerwold / K36 Holtgaste in Jemgum ein
Verkehrsunfall, bei welchem drei Personen, darunter ein
siebenjähriges Kind, schwere, aber nicht lebensbedrohliche
unfalltypische Verletzungen erlitten. Nach den bisherigen
Ermittlungen der Leeraner Polizei zum Unfallhergang befuhr der
25jährige Unfallverursacher mit seinem Pkw VW Golf die K 37
Böhmerwold in südliche Fahrtrichtung und beabsichtigte an der
Kreuzung zur K 36 geradeaus in den Middelweg zu fahren. Hierbei
übersah der Unfallverursacher offensichtlich die von rechts kommende
und vorfahrtberechtigte Führerin eines Pkw Dacia. Es kam zum
Zusammenstoß zwischen den beiden Pkw. Der Pkw Dacia wurde durch die
Wucht des Aufpralls in einen Straßengraben geschleudert. Zur weiteren
ärztlichen Versorgung wurden der Unfallverursacher in das Borromäus
Hospital und die Pkw-Führerin in das Krankenhaus Westerstede
verbracht sowie deren siebenjähriger Sohn mit einem
Rettungshubschrauber in das Krankenhaus nach Oldenburg ausgeflogen.
Die unfallbeteiligten Pkw mussten durch Abschleppunternehmen von der
Unfallstelle entfernt werden. Insgesamt dauerten die Arbeiten der
Einsatzkräfte an der Unfallstelle 2,5 Stunden.

Verkehrsunfall und Trunkenheitsfahrt

Leer - Ein weiterer Verkehrsunfall am 28.06.2015 ereignete sich um
11:30 Uhr in Ihrhove im Kreuzungsbereich Folmhuser Straße /
Welfenstraße. Der 29jährige Führer eines Pkw VW Golf übersah bei
einem Abbiegevorgang von der Folmhuser Straße in die Welfenstraße die
vorfahrtberechtigte 23jährige Führerin eines Pkw Hyundai. Durch den
Zusammenstoß wurden beide Pkw beschädigt und mussten durch
Abschleppunternehmen von der Unfallstelle entfernt werden. Die beiden
Unfallbeteiligten erlitten leichte unfalltypische Verletzungen. Im




Rahmen der Unfallaufnahme wurde weiter festgestellt, dass die
23jährige Frau unter Alkoholeinfluss stand. Bei dieser wurde eine
Atemalkoholkonzentration von 1,10 Promille festgestellt, sodass die
Entnahme einer Blutprobe angeordnet, deren Führerschein
sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
eingeleitet wurde. Der Unfallverursacher muss sich wegen fahrlässiger
Körperverletzung verantworten.

Trunkenheitsfahrt mit Mofaroller

Am 28.06.2015, gegen 14:50 Uhr, wurden Beamte der Polizei Leer in
den Wessels-Onken-Weg gerufen, da sich dort eine Trunkenheitsfahrt
ereignet haben soll. Vor Ort konnte schließlich festgestellt werden,
dass der 39jährige Führer eines Mofarollers mit 1,69 Promille
erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Die Entnahme einer Blutprobe
wurde erforderlich. Weiter wurde festgestellt, dass der 39jährige
nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis oder
Prüfbescheinigung ist. Entsprechende Strafverfahren wurden
eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
i.A. Thomßen, POK und Dienstschichtleiter
Telefon: 0491-97690 215
E-Mail: pressestelle(at)pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de


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Datum: 28.06.2015 - 17:06 Uhr
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