Einbruch am helllichten Tag - Täter erbeuten Schmuck und Bargeld
(ots) - Wolfsburg, OT Innenstadt, Rathenauplan
01.07.2015, 08.00 Uhr - 14.24 Uhr
Vermutlich auf der Suche nach Schmuck und Bargeld waren
Unbekannte, die in zwei nebeneinander liegende Wohnungen in der
Straße Rathenauplan eingebrochen sind. Die Taten ereigneten sich am
Mittwochvormittag zwischen 08.00 Uhr und 14.24 Uhr. Hierbei
richteten sie einen Schaden in vermutlich vierstelliger Höhe an. Nach
bisherigen polizeilichen Erkenntnissen gelangten die Täter durch die
vermutlich offenstehende Hauseingangstür an der Gebäuderückseite das
Mehrfamilienhaus. Nachdem sie sich vergewissert hatten, dass sich in
den Wohnungen im 2. Obergeschoss wohl niemand aufhalte, nutzten sie
die Gelegenheit, um beide Wohnungseingangstüren gewaltsam zu öffnen.
Anschließend betraten und durchsuchten sie die Räume nach sich
lohnenswerter Beute. Sie entwendeten einigen Schmuck, von dem die
Anzahl und der Wert noch nicht genau fest stehen und eine geringe
Menge an Bargeld. Danach verließen sie den Ort des Geschehens in
unbekannte Richtung. Die Polizei hofft darauf, dass Nachbarn oder
Anwohnern verdächtige Personen aufgefallen sind. Hinweise bitte an
die Polizeiwache in der Heßlinger Straße, Rufnummer 05361/4646-0.
Rückfragen bitte an:
Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
Telefon: +49 (0)5361 4646 204
E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.07.2015 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1272997
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WOB
Stadt:
Wolfsburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Einbruch am helllichten Tag - Täter erbeuten Schmuck und Bargeld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Wolfsburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).