150702.5-Glückstadt: Rollerfahrt endete mit Blutprobe und Anzeigen
(ots) - Polizeibeamte aus Glückstadt
kontrollierten gestern Abend gegen 21 Uhr in der Königsberger Straße
den 35 Jahre alten Fahrer eines Kleinkraftrades. Aufgefallen war den
Ordnungshütern zuvor der rasante Fahrstil des Elbstädters mit einer
Geschwindigkeit, die deutlich über dem lang, was innerhalb einer
30er-Zone erlaubt ist - maximal 30 km/h statt deutlich darüber.
Bei näherer Betrachtung von Fahrer und Maschine stellten die
Beamten zudem fest, dass der Roller, auf dem der 35-Jährige unterwegs
war, nicht versichert war und dass der Fahrer nicht im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem war er zum Zeitpunkt seiner Fahrt
absolut fahruntüchtig, was an dem Wert seiner
Atemalkoholkonzentration festgemacht werden konnte: 2,27 Promille
pustete der Fahrer in das Atemalkoholtestgerät der Beamten hinein.
Rechtliche Folgen für ihn: Blutprobenentnahme sowie Strafanzeigen
wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis
(§ 21 StVG) und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6
PflVG).
Vor der Polizei gab der Beschuldigte an, er sei gerade dabei, eine
Fahrerlaubnis zu erwerben, da er ein solches Dokument aus beruflichen
Gründen bräuchte. Ihm sei aber jetzt schon gesagt, dass er sich mit
seinen Verfehlungen in punkto Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne
Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle keine Pluspunkte
erworben haben wird.
Die Ermittlungen gegen ihn dauern an, und die Aushändigung einer
Fahrerlaubnis an ihn wird sich sicherlich verzögern. Schade, wenn man
sich so den Einstieg in einen Beruf erschwert.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 02.07.2015 - 15:53 Uhr
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