ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

(396/2015) Gemeinsame Kontrollwoche - Polizei und Landkreis Göttingen überprüfen Lebensmitteltransporte

ID: 1273557

(ots) -
GÖTTINGEN (jk) - In gemischten Teams haben Polizei Göttingen und
Mitarbeiter des Landkreises Göttingen an mehreren Tagen in dieser
Woche in Göttingen gezielt Lebensmitteltransporte angehalten. Die
anschließenden Kontrollen fanden auf dem Gelände der
Autobahnmeisterei an der Kasseler Landstraße statt.

Die Bilanz der gemeinsamen Kontrollwoche stimmt nachdenklich. Von
insgesamt 27 überprüften Fahrzeugen wurden 21 beanstandet, das
entspricht 77 Prozent.

Festgestellt wurde von den Experten eine Vielzahl
unterschiedlicher Delikte. Ganz vorn in der Statistik die Lenk- und
Ruhezeiten mit 27 Verstößen, gefolgt von
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit zehn und dem Lebensmittelrecht
mit sieben.

Daneben wurden Handy- und Gurtverstöße, Verstöße gegen die
Berufskraftfahrerqualifikation, technische Mängel, Verstöße gegen das
Abfallrecht und weitere Verfehlungen registriert und geahndet.

Die Ermittler untersagten sieben Transporten noch vor Ort die
Weiterfahrt.

Hier einige herausragende Fälle:

1.Bei der Überprüfung eines 51-jährigen vietnamesischen
Staatsangehörigen aus dem Kreis Erfurt wurde entdeckt, dass der Mann
einen Lebensmitteltransport mit der Fahrerkarte eines Landsmannes
führte, anstatt mir seiner eigenen. Das Kontrollgerät zur
Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten war außerdem nicht innerhalb
der vorgesehenen Fristen geprüft worden. Der Zeitraum war um mehr als
ein Jahr überschritten. Der 51-Jährige beförderte tiefgekühlte
Enten, Hähnchenbrust und Frühlingsrollen, bei denen es sich nach
seinen Angaben um Retourenware handeln sollte. Die Ware wurde
deshalb nicht bei den vorgeschriebenen Temperaturen gekühlt und war
bereits angetaut. Zudem lag ein Nachweis über die vorgeschriebene
Berufskraftfahrerqualifikation nicht vor, obwohl sie hier




erforderlich gewesen wäre. Eine Genehmigung für die Beförderung von
Gütern nach dem Güterkraftverkehrsgesetz konnte der Vietnamese
ebenfalls nicht vorweisen. Konsequenz: Die fremde Fahrerkarte wurde
von den Beamten sichergestellt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
und die Weiterfahrt untersagt.

2.Ein 47 Jahre alter Mann aus dem Kreis Biberach war mit einem
mit ca. 15 Tonnen Rindfleisch für die Burger-Herstellung beladenen
Fahrzeug unterwegs, obwohl er seine Wochenruhezeit unzulässig um 20
Stunden verkürzt hatte. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt für die
nächsten 45 Stunden untersagt. Ein von der Transportfirma
entsendeter Ersatzfahrer musste die Route übernehmen.

3. Ein 36-jähriger Fahrer aus dem Kreis Homberg geriet auf der
BAB 7 in Höhe der Raststätte Göttingen ursprünglich ins Visier der
Ordnungshüter, weil er während der Fahrt mit dem Handy telefonierte.
Bei der anschließenden Kontrolle kamen zusätzlich erhebliche Verstöße
gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie ein Verstoß gegen das
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ans Licht. Die Befestigung des
Aufbaus auf dem Fahrzeug war zudem schadhaft und hatte sich bereits
zum Teil gelöst. Aufgrund der abgelaufenen Qualifikation nach dem
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und einer zuvor unzulässig
verkürzten Ruhezeit wurde auch ihm die Weiterfahrt untersagt. Ein
Ersatzfahrer musste auch in diesem Fall anrücken und für ihn
weiterfahren. Das Fahrzeug muss aufgrund der technischen Mängel
außerdem in einer Werkstatt vorgestellt werden. So wurde aus dem
Handyverstoß ein Gesamtvorwurf, der ein Bußgeld in mindestens
dreistelliger Höhe nach sich zieht.

4.Der 32 Jahre alte Fahrer eines Bäckereifahrzeuges aus dem
Kreis Göttingen hatte ebenfalls nicht die erforderliche
Wochenruhezeit eingelegt. Obwohl er eigentlich bereits am Dienstag
seine Ruhezeit hätte beginnen müssen, arbeitete der Mann dennoch die
weiteren Tage als Kraftfahrer. Das Fahrzeug wies zudem leichte
technische Mängel auf. Auch für ihn war nach der Kontrolle die Fahrt
zu Ende. Ein Ersatzfahrer sprang für den 32-Jährigen ein.

5.Während der Kontrolle eines mit Frischfleisch und Wurstwaren
beladenen Transporters stellten die Ermittler bei dem 48 Jahre alten
Fahrer aus dem Kreis Fritzlar zunächst Verstöße gegen die Lenk- und
Ruhezeiten fest. Weiterhin hätte der Mann gewerbliche Transporte gar
nicht durchführen dürfen, da die erforderliche Qualifikation gemäß
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nicht im Führerschein
eingetragen war. Nachweise für die vorangegangenen Lenkzeiten wurden
nicht mitgeführt und erhebliche Geschwindigkeitsverstöße begangen.
Bei der Begutachtung der Ladefläche wurden darüber hinaus Verstöße
gegen die Hygienevorschriften für die Beförderung von Lebensmitteln
entdeckt. Die betreffende Transportfirma war den kontrollierenden
Beamten nicht unbekannt. Sie war bereits in der Vergangenheit
"negativ" aufgefallen.

6.Ein 55-jähriger Kraftfahrer aus dem Kreis Cuxhaven geriet mit
seinem leeren Lebensmitteltransporter in die Kontrolle. Den aber
trotzdem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis über seine Lenk- und
Ruhezeiten konnte der Mann nicht vorweisen. Bei einem Blick auf die
Ladefläche wurde außerdem festgestellt, dass der Norddeutsche
unzulässig Abfälle mit Speiseresten in dem eigentlich für den
Transport von unverpackten Lebensmitteln vorgesehenen Fahrzeug
transportierte (Foto).




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   (1280) Polizei verzeichnet Erfolge im Kampf gegen Wohnungseinbruch -  Kanonenkugel bei Bauarbeiten gefunden
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.07.2015 - 11:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1273557
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GOE
Stadt:

Göttingen



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" (396/2015) Gemeinsame Kontrollwoche - Polizei und Landkreis Göttingen überprüfen Lebensmitteltransporte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeidirektion G (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Polizeibeamtin beleidigt: Hamelner muss 1.500 Euro zahlen ...

Weil ein Gespräch nicht den Verlauf genommen hat, den er sich wohl vorgestellt hat, ist ein 47-Jähriger in Hameln gegenüber einer Polizeibeamtin massiv ausfallend geworden. Dieses Benehmen kommt ihn jetzt teuer zu stehen: Das Amtsgericht Hildeshei ...

Alle Meldungen von Polizeidirektion G