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Bad Segeberg: 150 Sachbeschädigungen durch Graffiti in Bad Segeberg und Umland aufgeklärt - gemeinnützige Arbeit, Schadensausgleich und eine persönliche Entschuldigung sind fällig

ID: 1275126

(ots) - Durch intensive Ermittlungen des
Polizeireviers Bad Segeberg sind insgesamt 150 Farbschmierereien
aufgeklärt worden und damit ein Großteil aller zwischen Mai 2014 und
Mai 2015 angezeigten unpolitischen Sachbeschädigungen durch Graffiti
in Bad Segeberg überhaupt, sowie einige Taten in Wahlstedt, Bornhöved
und Geschendorf. Der Sachschaden, den die ermittelten neun
Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden im Alter von 15 und 18 Jahren
verursacht haben, dürfte bei über 50.000 Euro liegen. Die acht Jungen
und ein Mädchen kommen aus Bad Segeberg, Wahlstedt und den
Umlandgemeinden. Sie sind voll geständig und haben das Angebot der
Staatsanwaltschaft Kiel, im Rahmen der Diversion gemeinnützige
Arbeitsstunden abzuleisten, angenommen.

Seit Mai 2014 stieg die Anzahl von Sachbeschädigungen durch
Graffiti in Bad Segeberg und Wahlstedt sprunghaft an. Insbesondere
Anfang 2015 wurden in der Innenstadt von Bad Segeberg zahlreiche
Fassaden von Geschäften in der Fußgängerzone mit sogenannten Tags
besprüht oder mit wasserfesten Markern beschmiert. Auch bunt
verzierte Stromkästen (eine Aktion der Segeberger Gymnasien) wurden
überschmiert.

Im Februar 2015 konnte die Polizei zwei mutmaßliche Täter
ermitteln, die Toiletten im Berufsbildungszentrum mit Graffitis
beschmiert hatten. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnten
Erkenntnisse zu sechs weiteren männlichen und einer weiblichen
Tatverdächtigen gewonnen werden. Bei einigen von ihnen, in Wahlstedt,
Klein Rönnau und Bad Segeberg durchsuchte die Polizei mit Beschluss
des Amtsgerichtes Kiel und konnte aufschlussreiches Beweismaterial
sicherstellen.

Für die Neun, die nicht geschlossen, sondern zumeist in
Kleingruppen "nach dem Feiern" zu zweit oder zu dritt in der Nacht
"loszogen" und - wie sich ebenfalls aus ihren Vernehmungen ergab -




nicht selten unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis oder
Amphetaminen, heißt es nun: Bis spätestens bis zum Ende der
Sommerferien gemeinnützige Arbeitsstunden (zumeist sind es 50 Stunden
, u.a. beim Bauhof der Stadt Segeberg) ableisten, den
Schadensausgleich mit den Geschädigten ihrer Taten anstreben und sich
dort persönlich entschuldigen. Wer dies erledigt, kann mit einer
Einstellung seines Verfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz rechnen.

Für die Geschädigten der zur Anzeige gebrachten Taten bedeutet
dies: Sie bekommen, wenn nicht sogar schon geschehen, in nächster
Zeit persönliche Besuche von den Jugendlichen und Heranwachsenden.
Der Schadensausgleich ist dann Sache zwischen den Geschädigten und
den Tätern.

Einer der Täter hat die Diversionsmaßnahme abgebrochen und sich
nicht weiter bei den Geschädigten gemeldet. Dieser Jugendliche wird
nun einer Anklage beim Amtsgericht entgegen sehen müssen.

Die Polizei hofft, dieser "Warnschuss" der Justiz fruchtet auch
langfristig. Klar ist: Im Wiederholungsfalle muss der erneut
strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche / Heranwachsende
mit einer Anklage vor dem Amtsgericht Bad Segeberg und einem
Jugendarrest oder sogar einer Bewährungsstrafe rechnen.

Hier noch ein Hinweis der Polizei an die Geschädigten von
Farbschmierereien. Nur wer eine Anzeige erstattet hatte, kann auf
einen Schadensausgleich hoffen. Grundsätzlich sollte jede Tat zeitnah
angezeigt werden. Mit diesem Aufklärungserfolg konnten sogar
nachträglich Taten aufgeklärt werden, die vor fast einem Jahr
angezeigt worden waren. Es ist also falsch zu glauben, eine Anzeige
bringe nichts. Zu bislang nicht angezeigten Altfällen gestaltet sich
ein nachträgliches Bearbeiten jedoch schwierig.




Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Sandra Mohr
Telefon: 04121-80190 371
Handy: 0160-93953921
E-Mail: sandra.mohr(at)polizei.landsh.de


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Datum: 06.07.2015 - 15:28 Uhr
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