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Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt "Alkohol und Drogen im Straßenverkehr"

ID: 1275274

(ots) -
(Hameln) Eine der Ursachen für Unfälle mit schwerem Ausgang ist
immer noch der Einfluss von Drogen und Alkohol. Um Verkehrsunfällen
vorzubeugen und die Verkehrsteilnehmer auf die Gefahren hinzuweisen,
die durch die Einnahme dieser Mittel beim Führen von Kraftfahrzeugen
entstehen könnten, führten Beamtinnen und Beamte der Polizei Hameln
am Montag, 06.07.2015 ab 07.00 Uhr eine ganzheitliche Kontrolle mit
dem Schwerpunkt auf "Alkohol- und Drogen im Straßenverkehr" durch.

Als Kontrollorte wurden in Hameln Anfahrtswege zu den Schulen
(z.B. Mühlenstraße) und Ausfallstraße (z.B. Pyrmonter Straße)
ausgewählt.

Mobile Kontrollen unterstützten die stationären Kontrollen, um
alkohol- und drogenbeeinflusste Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet von
Hameln festzustellen, weitere Gefährdungen im Straßenverkehr zu
verhindern und Straftaten sowie Ordnungsordnungswidrigkeiten zu
verfolgen.

Die Kontrollen der Polizei Hameln am Montagvormittag
konzentrierten sich auf die Anfahrtsbereiche zu den Schulen. Hier
sollten junge Fahrerinnen und Fahrer insbesondere auf
Resteinwirkungen vom Wochenende überprüft und in Gesprächen zu diesem
Thema sensibilisiert werden; denn erfahrungsgemäß werden z.B.
Restalkohol einer Feier am Vorabend meistens unterschätzt oder völlig
vernachlässigt. Junge Fahrzeugführer/-innen im Alter von 18 - 25
Jahren zählen leider immer noch zur höchsten Risikogruppe im
Straßenverkehr und unterschätzen oft die Folgen von Alkohol- und
Drogenbeeinflussungen.

Gegen 07.45 Uhr geriet ein mit zwei Personen besetzter Audi A4 in
das Visier der geschulten Beamten. Ein Drogenvortest beim 37-jährigen
Fahrer reagierte positiv auf THC-haltige Stoffe. Ein Richter des
Amtsgerichts Hannover ordnete neben einer Blutentnahme die
Durchsuchung des Pkw mit britischen Kennzeichen an. Neben der




Durchsuchung durch Beamte wurde zusätzlich ein Diensthund eingesetzt,
der speziell zur Suche nach Drogen ausgebildet ist. Die Durchsuchung
führte nicht zum Auffinden von entsprechenden Betäubungsmitteln. Nach
dem Entrichten einer Sicherheitsleistung von über 1200 Euro konnte
der aus den baltischen Staaten eingereiste Mann, der keinen festen
Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, seinen Weg fortsetzen;
allerdings ohne ein Fahrzeug fahren zu dürfen. Neben dem Verfahren
nach dem Straßenverkehrsgesetz wurde zusätzlich noch ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes nach Steuergesetze gegen ihn
eingeleitet.

In den Mittags- und Nachmittagsstunden wurden die Kontrollen an
anderen Stellen bzw. als mobile Überwachung fortgesetzt.

Um 12.20 Uhr wurde ein 47-jähriger Mann kontrolliert, der mit
einem Pkw Mercedes auf der Pyrmonter Straße stadtauswärts fuhr. Bei
ihm konnten körperliche Auffälligkeiten festgestellt werden, die auf
eine Drogenbeeinflussung hindeuteten. Ein Urin-Test reagierte positiv
auf THC. Dem auf Nordrhein-Westfalen stammenden Mann wurde eine
Blutentnahme durchgeführt. Im Fahrzeug befand sich Marihuana. Das
Betäubungsmittel wurde sichergestellt; die Weiterfahrt wurde dem
47-Jährigen untersagt.

Gegen 12.40 Uhr wurde auf der Pyrmonter Straße ein VW Passat mit
schwedischen Kennzeichen gestoppt. Der 22-jährige, jetzt in Hameln
wohnende Fahrer konnte weder Fahrzeugpapiere noch Eigentumsnachweise
erbringen. Nach eigenen Angaben wurde das Fahrzeug in Dänemark
gekauft. Sowohl die Kennzeichen als auch die Fahrzeugschlüssel wurden
sichergestellt, da strafrechtliche Hintergründe nicht ausgeschlossen
werden können. Eine abschließende Klärung war vor Ort aufgrund von
Verständigungsschwierigkeiten nicht möglich. Die Ermittlungen dauern
an.

Die Bilanz der Kontrollmaßnahmen im Einzelnen:

Im Kontrollzeitraum wurden 95 Fahrzeuge angehalten und
kontrolliert. In zwei Fällen bestand durch Vortests der Verdacht
einer Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr; es wurden Blutproben
angeordnet. Es wurden Verfahren nach §24a des Straßenverkehrsgesetzes
eingeleitet. In einigen Fällen bestand anfänglich der Verdacht einer
Alkoholbeeinflussung. Hier konnten Alkomat-Tests vor Ort den Verdacht
ausräumen.

Insgesamt wurden drei Strafverfahren, u.a. wegen Verstöße gegen
das Betäubungsmittelgesetz, und 17 Ordnungswidrigkeitenverfahren
wegen Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen
(Gurtpflicht, Handy-Benutzung, abgefahrene Reifen, usw.) eingeleitet.
In zwei Verfahren mussten Sicherheitsleistungen einbehalten werden,
da der Betroffene bzw. der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in
Deutschland hatte. Bei einer von zwei durchgeführten Durchsuchungen
konnte Betäubungsmittel im Fahrzeug aufgefunden werden.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hm.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 07.07.2015 - 06:25 Uhr
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