Einschleusung verhindert-
Neun Personen in einen PKW
(ots) - Am frühen Sonntagmorgen verhinderten
Bundespolizisten und polnische Grenzschützer die Einschleusung einer
siebenköpfigen russischen Familie auf der E 30.
Eine gemeinsame deutsch-polnische Streife kontrollierte am Sonntag
gegen 01:40 Uhr einen in Polen zugelassenen BMW am ehemaligen
Grenzübergang in Swiecko.
Bei Fahrer und Beifahrer des BMW handelte es sich um zwei
russische Männer (29 und 30 Jahre). Sie verfügten über russische
Reisepässe mit gültigen polnischen Aufenthaltstiteln.
In dem viel zu engen Fahrzeugfond des Pkw befand sich eine
siebenköpfige russische Familie. Ein 36-jähriger Mann, seine
28-jährige Frau sowie die fünf gemeinsamen Kinder (zwei Monate bis
elf Jahre). Die Kinder wurden aus Platzgründen auf den Boden
teilweise unter den Sitzen versteckt.
Weil die Familie lediglich polnische Asylbescheinigungen bei sich
hatte, wurden alle im Fahrzeug befindlichen Personen durch den
polnischen Grenzschutz in Gewahrsam genommen.
Die weitere Bearbeitung erfolgt in der Zuständigkeit der
polnischen Behörden. Der Führerschein des Fahrers wurde aufgrund der
Vielzahl der Fahrgäste durch die polnische Landespolizei zunächst
sichergestellt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.07.2015 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1277800
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD-B
Stadt:
Frankfurt (Oder)
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Einschleusung verhindert-
Neun Personen in einen PKW"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Berlin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).