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Lebensgefährliche Abkürzung über die Gleise

- 21-Jährigen mit Fahrrad in den Gleisen angetroffen

ID: 1279867

(ots) -
Krusenbusch; Am Bahndamm; Beamte der Bundespolizei haben
Donnerstagmorgen festgestellt, dass insbesondere Berufspendler in den
frühen Morgenstunden den Weg zur Arbeit über die Bahngleise abkürzen.
Die lebensgefährliche "Abkürzung" verläuft direkt über die
Hauptgleise der Bahnstrecke Oldenburg-Osnabrück. Gegen 06:50 Uhr
konnten die Beamten einen jungen Oldenburger mit Fahrrad in den
Gleisen antreffen. Der 21-Jährige gab unumwunden zu, aus Zeitgründen
den Weg zur Arbeit abgekürzt zu haben. Ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den Mann eingeleitet. Die
Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf
die Gefahren in und an den Bahnanlagen hin. Bahnanlagen und
Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen - unter
Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht - betreten oder überquert
werden. Ganz besonders Erwachsene sollten sich ihrer Verantwortung
bewusst sein. Sie sollten Vorbild sein und Kinder nicht zu solchen
extrem selbstgefährdenden Handlungen animieren. Neben der erheblichen
Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen, können bei
Gefahrenbremsungen auch Reisende im Zug verletzt werden. Kommt es
durch das Betreten zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, muss
der Verursacher sogar mit einer Strafanzeige rechnen. Darüber hinaus
kann es zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der
Eisenbahnverkehrsgesellschaft kommen. Die Bundespolizei wird
anlassbezogen weiterhin verstärkte Überwachungsmaßnahmen durchführen.




Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Daniel Hunfeld
Telefon: 05924 7892 111
E-Mail: Daniel.Hunfeld(at)Polizei.Bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 16.07.2015 - 11:35 Uhr
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