Lkw fährt rückwärts: Verkehrsunfall auf der A 2
(ots) - Lfd. Nr.: 1043
Ein 57-jähriger Lkw-Fahrer hat sein Fahrzeug gestern (16. Juli)
auf der A 2 in Fahrtrichtung Oberhausen offenbar mitten im Verkehr
zurückgesetzt. Bei einem Ausweichmanöver prallten daraufhin ein Auto
und ein Sattelzug zusammen.
Gegen 17.45 Uhr war der 57-jährige Mann aus Polen im Bereich des
Autobahnkreuzes Dortmund-Nordost auf einem Verzögerungsstreifen
unterwegs. Ersten Zeugenangaben zufolge legte er dort aus bislang
ungeklärter Ursache plötzlich den Rückwärtsgang ein und versuchte so
auf die Hauptfahrbahn zurück zu gelangen.
Ein 54-jähriger Niederländer bemerkte dies und machte mit seinem
Sattelzug eine Ausweichbewegung. Er musste sein Fahrzeug zudem stark
abbremsen. Ein hinter ihm fahrender 40-jähriger Belgier konnte sein
Auto jedoch nicht mehr rechtzeitig abbremsen und prallte gegen den
Auflieger des Niederländers. Dabei wurde der Autofahrer leicht
verletzt. Ein Rettungswagen brachte ihn zur ambulanten Behandlung in
ein Krankenhaus.
Bei dem Verkehrsunfall entstand ein geschätzter Sachschaden von
ca. 20.000 Euro.
Die Hauptfahrbahn in Richtung Oberhausen war während der
Unfallaufnahme für ca. 45 Minuten gesperrt. Der Verkehr staute sich
aus diesem Grund auf bis zu sieben Kilometer Länge.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Nina Vogt
Telefon: 0231-132 1026
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Täter gibt sich als Mitarbeiter der Wasserwerke aus">
Datum: 17.07.2015 - 09:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1280370
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Lkw fährt rückwärts: Verkehrsunfall auf der A 2"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).