Lebensgefährliche Gleisüberschreitungen
(ots) - Zwischen dem Tübinger Hbf und
Tübingen-Derendingen überschritten in jüngster Vergangenheit
wiederholt Personen verbotswidrig das Bahngleis. In unmittelbarer
Nähe des betroffenen Bereiches befindet sich ein Kinderspielplatz.
Das Bundespolizeirevier Tübingen wird diesen Bereich zukünftig
verstärkt überwachen, da Erkenntnisse vorliegen, dass trotz neu
aufgestellten Verbotsschildern der DB AG dies ignoriert wird.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang nachdrücklich vor
diesen lebensgefährlichen Gleisüberschreitungen. Das Betreten von
Gleisanlagen ist verboten. Insbesondere Erwachsene sollten
grundsätzlich Ihrer Vorbildfunktion gegenüber Kindern gerecht werden.
Ein herannahender Zug wird je nach Witterung nicht bemerkt und bei
einer Geschwindigkeit von über 100 Stundenkilometern beträgt der
Bremsweg eines Zuges bis zu 1.000 Metern. Bei einer Notbremsung
können außerdem Fahrgäste verletzt werden.
Eine unerlaubte Gleisüberschreitung - ohne eine konkrete
Gefährdung eines Zuges - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann
mit einem Bußgeld in Höhe von 25,- Euro geahndet werden. Muss ein
Lokführer eine Notbremsung einleiten, hat dies strafrechtlich
Konsequenzen, da dann ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
vorliegt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Joachim Zepf
Telefon: 07071/ 7952830- 0
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
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Datum: 17.07.2015 - 13:03 Uhr
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