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Schleichtraining nicht ganz fachgerecht und in diesem Fall auch strafbar

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(ots) - Ein 28jähriger Mann, nach eigenen Angaben Mitglied
eines Softair-Teams, hatte die Absicht in der Stadt ein
Schleichtraining durchzuführen. Ziel war es, sich unbemerkt von
anderen von A nach B zu bewegen. Allerdings schlich er dabei auch
über ein privates Grundstück. Und das wurde ihm zum Verhängnis. Denn
ein 20jähriger Mann in der Güstrower Fritz-Reuter-Str. zu Gast, stand
vor der Haustür und rauchte. Er bemerkte den Schleicher auf dem
Grundstück und nahm die Verfolgung auf. Dabei führte er eine
Schreckschusswaffe mit, die allerdings ungeladen war.

Die Verfolgung ging bis in die Lindenstr. Hier entschloss sich der
28jährige, seine Flucht aufzugeben, denn er konnte seinen Verfolger
nicht abschütteln. Und der machte ihn auch noch darauf aufmerksam,
dass er eine Waffe dabei hätte. Anweisungsgemäß legte sich der
28jährige dann auf den Boden. Ein vorbeikommender Zeuge wurde
aufgefordert, die Polizei zu rufen.

Die Beamten hörten sich dann die Beteiligten an. Anschließend
mussten gegen beide Ermittlungsverfahren einleitet werden. Gegen den
28jährigen Schleicher wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt, beim
20jährigen wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Denn
auch eine ungeladene Schreckschusswaffe darf nicht ohne einen kleinen
Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt werden und vor allem
stellt sich die Frage, ob der Einsatz einer Waffe, in so einem Fall
wie diesem, überhaupt angemessen ist. Auch wenn es hier nur um eine
Schreckschusswaffe geht.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Güstrow
Gert Frahm
Telefon: 03843/266-302
Fax: 03843/266-306
E-Mail: gert.frahm(at)polmv.de
http://www.polizei.mvnet.de




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Datum: 24.07.2015 - 11:04 Uhr
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