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Land und Stadt Schwerin unterzeichnen Konsolidierungsvereinbarung/

Staatssekretär Lenz: Land unterstützt Konsolidierung mit 20 Mio. EUR

ID: 1285337

(ots) - Die Stadt Schwerin hat mit dem Beschluss der
Stadtvertretung über ein Haushaltssicherungskonzept vom 15. Dezember
2014 den Weg zur Haushaltskonsolidierung eingeschlagen, um durch
eigene Sparbemühungen die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit
wieder herzustellen. Der Beschluss des Haushaltssicherungskonzepts
war Grundvoraussetzung für den heutigen Abschluss einer
Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land. Kann die Landeshauptstadt
die darin vereinbarten Ziele umsetzen, erhält sie
Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen
Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes.

Der Staatsekretär im Ministerium für Inneres und Sport Thomas Lenz
und die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Schwerin Angelika
Gramkow haben heute die Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet.

"Ich begrüße es sehr, dass die Stadt die Chance auf eine
nachhaltige Konsolidierung ihres Haushalts nutzt, es wird ein langer
Weg, aber er ist unumgänglich, um für die Zukunft wieder
leistungsfähig zu werden. Wir haben alle Haushaltsunterlagen der
Stadt sehr gründlich geprüft und bewertet. Die Stadt wird in den
nächsten Jahren ihre jährlichen Fehlbeträge deutlich verringern. Es
freut mich, dass Schwerin als erste Kommune von dem
Haushaltskonsolidierungsfonds profitieren kann", sagte Staatssekretär
Lenz.

"Die Landeshauptstadt wird mit dieser Konsolidierungsvereinbarung
den bereits eingeleiteten strikten Sparkurs fortsetzen. Das wird
große Anstrengungen kosten und nicht ohne weitere Härten umzusetzen
sein. Wenn wir uns jetzt bis 2018 auf eine schrittweise Verringerung
unseres Defizits festlegen, dann gewinnen wir als Kommune
Gestaltungsspielräume zurück, die wir schon seit Jahren durch lange
Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung verloren hatten. Die
kommunale Selbstverwaltung wird damit wieder gestärkt", hebt




Oberbürgerbürgermeisterin Angelika Gramkow die Vorteile der
Vereinbarung mit dem Innenministerium hervor.

Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt, alle
Anstrengungen zu unternehmen, um auf Dauer den jahresbezogenen
Haushaltsausgleich zu erreichen. Da dieses Ziel natürlich nicht von
heute auf morgen erreicht werden kann, wurden für die Haushaltsjahre
2015 bis 2018 jeweils Teilziele vereinbart. Konkret bedeutet das,
dass die Stadt durch die konsequente Umsetzung von
Konsolidierungsmaßnahmen nur noch Fehlbeträge bis zu der in der
Konsolidierungsvereinbarung jeweils festgelegten Höhe erwirtschaften
darf. Im Gegenzug hat sich das Ministerium für Inneres und Sport M-V
verpflichtet, diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen zu
honorieren. Die Stadt erhält für die Erfüllung der Teilziele für die
Haushaltsjahre 2015 bis 2018 insgesamt 20 Mio. EUR
Konsolidierungshilfe.

Der Haushaltskonsolidierungsfonds in Höhe von 100 Mio. EUR
unterstützt Kommunen mit überdurchschnittlich großen strukturellen
Haushaltsproblemen zusätzlich zu den jährlichen Zuweisungen aus dem
Finanzausgleich. Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur
Selbsthilfe" eingesetzt. Voraussetzung ist deshalb, dass die
Empfänger selbst alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung
unternehmen und eigene Einsparungen erbringen. In einer
Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Innenministerium und der
antragsstellenden Kommune werden jeweils konkrete abrechenbare
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung festgeschrieben. Diese
Vereinbarung stellt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes dar.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 27.07.2015 - 14:37 Uhr
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