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Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Mettmann / Hilden - 1508008

ID: 1289628

(ots) -
Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf
den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der
Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht")
liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren
kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt
sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund
veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle
Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher
Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen
redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen
i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit
Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende
Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und
angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen
Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren
Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt
wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung
zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

--- Mettmann ---

In der Zeit vom Freitagabend des 31.07., 18.00 Uhr, bis zum
Samstagmorgen des 01.08.2015, 05.05 Uhr, wurde ein silberner PKW
Citroen Berlingo mit Düsseldorfer Kennzeichen, der am rechten
Fahrbahnrand der Sudhoffstraße in Mettmann in Höhe des Hauses Nr. 8
ordnungsgemäß parkte, auf der linken Fahrzeugseite nicht unerheblich
beschädigt. Obwohl dabei allein an Kotflügel und Fahrertüre des
Citroens ein geschätzter Sachschaden von mehr rund 3.500,- Euro
entstand, entfernte sich der unbekannte Verursacher unerlaubt vom
Unfallort ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon




02104 / 982-6310, jederzeit entgegen.

--- Hilden ---

Am Donnerstag, dem 30.07.2015, in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und
23.30 Uhr, parkte ein silberner PKW VW Passat mit Düsseldorfer
Kennzeichen auf der Büchnerstraße in Hilden in Höhe des Hauses Nr. 7
in einer Parklücke. In dieser Zeit soll er von einem unbekannten
anderen Fahrzeug an der Beifahrerseite angefahren und beschädigt
worden sein. Dabei entstand allein an diesem Fahrzeug ein geschätzter
Sachschaden in Höhe von mehr als 3.000,- Euro. Spuren und Hinweise zu
einem flüchtigen Fahrzeug konnten bei der polizeilichen
Unfallaufnahme und anschließenden Ermittlungen bisher nicht gefunden
werden.

Am Sonntagabend des 02.08.2015, gegen 17.55 Uhr, beobachtete ein
vorbildlicher Zeuge eine Verkehrsunfallflucht an der Nordstraße in
Hilden und informierte sofort den geschädigten Fahrzeughalter. Nach
Aussagen des Zeugen hatte in Höhe des Hauses Nr. 53 ein schwarzer,
japanischer Kleinwagen rangiert und dabei einen ordnungsgemäß am
Fahrbahnrand geparkten silbernen PKW VW Passat angefahren und
beschädigt. Obwohl dabei allein im linken Heckbereich des Passats ein
geschätzter Sachschaden in Höhe von etwa 500,- Euro entstanden war,
hatte sich der männliche Fahrer mit seinem schwarzen Unfallfahrzeug
in Richtung Mozartstraße entfernt und bei seiner Flucht auffällig
viel Gas gegeben. Im flüchtigen Fahrzeug sollen sich zwei etwa 30-
bis 35-jährige Männer befunden haben. Der Fahrer soll von schlanker
Statur gewesen sein. Er hat kurze helle Haare und trug zur Unfallzeit
eine beigefarbene Oberbekleidung. Trotz schneller polizeilicher
Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen sofort nach Meldung der
Unfallflucht, konnte die Verkehrsstraftat noch nicht geklärt werden.
Die polizeilichen Ermittlungen dazu dauern jedoch weiter an.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103
/ 898-6410, jederzeit entgegen.

--- Hinweise und Tipps der Polizei ---

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann
folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

-Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).

-Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.

-Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.

-Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.

-Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei
weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg
versprechend.

-Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst
viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen,
Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur
Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren
eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 03.08.2015 - 15:48 Uhr
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