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Die Bundespolizei warnt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht -

Präzisionsschleuder mit Armstütze beschlagnahmt - Strafanzeige

ID: 1291129

(ots) -
Eine in Deutschland verbotene Schleuder haben Fahnder der
Bundespolizei am Freitagnachmittag (31. Juli) bei der Kontrolle eines
20-Jährigen festgestellt. Der Mann aus dem Landkreis Rottal-Inn war
kurz zuvor im Bereich Furth im Wald aus Tschechien eingereist.

Auf Nachfrage der Bundespolizisten nach mitgebrachten und
anzeigepflichtigen Waren nannte der Niederbayer sofort die auf einem
Verkaufsstand in Tschechien erworbene Schleuder. Dabei handelte es
sich um eine in Deutschland verbotene Präzisionsschleuder mit
Armstütze. Der Junge Mann gab an, sich beim Kauf nicht bewusst
gewesen zu sein, dass er sich in Deutschland damit strafbar mache.
Vielmehr habe er die Schleuder zum Preis von fünf Euro für ein
Spielzeug gehalten.

Auch wenn die Aussagen glaubwürdig erschienen, den Beamten blieb
keine Wahl. Das deutsche Waffengesetz verbietet auf Grund ihrer
Gefährlichkeit derartige Schleudern: Schon der Besitz ist unter
Strafe gestellt.

Die Bundespolizisten stellten den verbotenen Gegenstand sicher und
erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Bundespolizei warnt davor, leichtfertig Waren in Tschechien zu
kaufen ohne zu wissen, ob der Umgang, der Besitz oder das Führen in
Deutschland erlaubt ist. Neben Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten kann
es auch, wie der vorliegende Fall zeigt, zu Strafanzeigen kommen.

Um Verstöße gegen in Deutschland geltende Gesetze und unliebsame
Überraschungen zu vermeiden, rät die Bundespolizei sich vor dem
Einkauf über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.




Rückfragen bitte an:

Josef Pongratz
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
An der Walk 3 | 93449 Waldmünchen
Telefon: 09972 94 08 105
E-Mail: bpoli.waldmuenchen.controlling(at)polizei.bund.de

Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen verrichten ihren




Dienst am Inspektionssitz in Waldmünchen sowie in den nachgeordneten
Bundespolizeirevieren Furth i. W. und Regensburg (Bahnhof).
Der Zuständigkeitsbereich der Dienststelle umfasst die Landkreise
Cham, Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Regensburg, Neumarkt und Kelheim
sowie die kreisfreien Städte Regensburg und Amberg. Zu den
Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung und die
Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden. Die Waldmünchener
Bundespolizisten bekä¬mpfen grenzüberschreitende Kriminalität in
enger Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei
sowie dem Zoll. Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich ist die
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen zuständig für Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung auf den Bahnlinien und Bahnhöfen der südlichen
Oberpfalz.


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Datum: 05.08.2015 - 16:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Furth im Wald



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