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--- Pressemeldung der SOKO Real Polizeiinspektion Diepholz ---

ID: 1292058

(ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Verden und
Polizei Diepholz für Samstag 08.08.2015

SoKo Real: Fluchtfahrzeug aufgefunden Belohnung über 10.000 Euro
von privater Seite ausgesetzt

Nach dem Raubüberfall auf einen Geldtransporter am Samstag, den
06.06.2015, gegen 14:20 Uhr, vor dem Realmarkt in der Proppstraße in
Stuhr, Gr.-Mackenstedt, konnte die eingerichtete SoKo REAL nun das
Fluchtfahrzeug in einem Waldstück in Groß Ippener auffinden. Es
handelte sich hierbei um einen grauen Ford Focus, Bj. 1999.

Ermittlungen haben ergeben, dass dieser Fluchtwagen und auch der
am Tatort zurückgelassene weiße VW T 4 Multivan zur
Jahreswende/Frühjahr 2015 in Oldenburg gekauft wurden. Zur Zeit kann
nicht nachvollzogen werden wo sich die Fahrzeuge in den etwa sechs
Monaten befunden haben.

Im Rahmen von Zeugenvernehmungen hat die Polizei Phantombilder der
jeweiligen Käufer anfertigen lassen. In beiden Fällen handelte es
sich um einen Mann im Alter von über 40 Jahren. Die Käufer sollen
zwischen 180 cm und 185 cm groß und gepflegt gewesen sein. Diese
beiden Phantombilder werden nun von der Staatsanwaltschaft Verden und
der Polizei Diepholz veröffentlicht.

Die Polizei fragt: Wer erkennt die Personen? Wo wurden die
entsprechenden Fahrzeuge gesehen? Wer hat für diese Fahrzeuge eine
Unterstellmöglichkeit zur Verfügung gestellt oder weiß, wo diese
Fahrzeuge untergestellt waren?

Sachdienliche Hinweise nimmt die Sonderkommission unter 05441-9710
oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Die Fotos der Fahrzeuge und weitere Informationen sind unter der
Homepage des Landeskriminalamtes Niedersachsen
http://www.polizei.niedersachsen.de/fahndung/ oder unter der Facebook
Seite https://www.facebook.com/LandeskriminalamtNiedersachsen zu




finden.

Die Staatsanwaltschaft Verden und die Polizei Diepholz weisen an
dieser Stelle darauf hin, dass die Geldtransportfirma die
Ermittlungen unterstützt und von privater Seite für entscheidende
Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zu einer rechtskräftigen
Verurteilung der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von insgesamt
10.000 Euro aussetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung der
Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die
Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte
Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren
Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.




Rückfragen bitte an:
Thomas Gissing
Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480109
www.pi-dh.polizei-nds.de


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Datum: 07.08.2015 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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