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Verbotene Schreckschüsse an der Lippe

ID: 1293502

(ots) - (mb) Mit der Sicherstellung einer
Schreckschusspistole samt Munition und einer Anzeige wegen Verstößen
gegen das Waffengesetz endeten am Sonntagabend die Schießübungen
eines 22-Jährigen.

Zeugen hatte gegen 21.15 Uhr an der Lippe im Bereich Auf den
Bieleken mehrere Schüsse gehört. Am Ufer entdeckten sie zwei junge
Männer und forderten sie auf, alles fallen zu lassen. Die
Angesprochen kamen der Aufforderung nach. Die Zeugen alarmierten die
Polizei und übergaben die beiden mutmaßlichen Schützen an die
Beamten. Am Ufer entdeckten die Polizisten die Schreckschusswaffe und
Schreckschussmunition sowie abgeschossene Hülsen. Der 22-jährige
Besitzer der legal erworbenen Pistole gab zu, damit in die Luft
geschossen zu haben. Einen kleinen Waffenschein zum Führen der
Schreckschusswaffe hatte er nicht. Jetzt hat er auch keine Waffe
mehr.

So sind die Regeln des Waffengesetzes: Wer eine Schreckschuss-,
Reizstoff- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit dabei hat, muss
einen "kleinen Waffenschein" haben und diesen sowie seinen
Personalausweis oder Pass mitführen. Ansonsten können Geldbußen
verhängt werden, die bis zu 10.000 Euro betragen können. Wird jemand
beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis, also ohne den "kleinen
Waffenschein" erwischt, erstattet die Polizei eine Strafanzeige. Es
droht unter Umständen eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und die
Einziehung der Waffe. Das Schießen in der Öffentlichkeit ist auch mit
dem "kleinen Waffenschein" verboten. Das gilt ausdrücklich auch zu
Silvester!




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Datum: 10.08.2015 - 12:27 Uhr
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