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Schulbeginn im Kreis Mettmann - Polizei kontrolliert verstärkt an Schulen und Schulwegen - 1508043

ID: 1293640

(ots) -
Mit der Einschulung am 12.08.2015 beginnt für die ABC- Schützen im
Kreis Mettmann ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt.
Erfahrungsgemäß haben Schulanfänger in den ersten Schulwochen
Schwierigkeiten, Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig zu erkennen
und sich in verschiedenen Verkehrssituationen richtig zu verhalten.

Denn, die I-Dötzchen sind in den meisten Fällen die "Neuen" im
Straßenverkehr, und damit dort nichts schief geht, startet die
Polizei auch in diesem Jahr wieder Aktionen rund um die Sicherheit
auf den Schulwegen. Die Beamtinnen und Beamten des Bezirksdienstes,
des Verkehrsdienstes und natürlich auch aller Polizeiwachen sorgen in
der Zeit rund um den Schulbeginn durch eine Vielzahl von Kontrollen
für die Sicherheit der Erstklässler. Dazu kommt gezielter
Verkehrsunterricht an Schulen durch die Verkehrssicherheitsberater
sowie die Verteilung von Schulwegplänen und Sicherheitshinweisen, mit
denen den Eltern aller diesjährigen Schulanfänger im Verlauf der
ersten Schulwoche wichtige Tipps gegeben werden, wie sie ihr Kind fit
machen für den Weg zur Schule.

Wie in den vergangenen Jahren setzt die Polizei auch in diesem
Jahr auf die drei Säulen Aufklärung, Hilfestellung und Überwachung.
Sie greift dabei auf ein bewährtes Konzept zurück, das in
Zusammenarbeit mit den Schulen, den Städten und der Verkehrswacht
entwickelt wurde, um die Gefahren auf dem täglichen Weg der
Schulanfänger zu reduzieren. Schon im Vorfeld wurden an vielen
Schulen und Kindergärten unter Beteiligung der
Verkehrssicherheitsberater Elternabende durchgeführt, bei denen
örtliche Besonderheiten und Gefahrenstellen frühzeitig vor dem
Einschulungstag der Kinder zum Thema kamen. In den kommenden Tagen
werden insbesondere die Bezirksdienstbeamten und alle einsatzfreien
Kräfte des Wachdienstes, überall im Zuständigkeitsbereich der




Mettmanner Kreispolizei entlang der Schulwege zu sehen sein und mit
Rat und Tat den I-Dötzchen sprichwörtlich unter die Arme greifen,
damit diese ohne Schaden zur Schule und auch wieder nach Hause
kommen. Parallel dazu werden auch wieder verstärkt
Geschwindigkeitsmessungen sowie Kontrollen bezüglich des richtigen
Gebrauchs von Rückhaltesystemen und Kindersitzen im gesamten Bereich
der Kreispolizeibehörde durchgeführt.

Im Vordergrund steht hierbei der Appell an die Fahrzeugführer,
vorausschauend und rücksichtsvoll auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer
zu achten.

Tipps der Polizei zum Thema sicherer Schulweg für alle Eltern von
I-Dötzchen

Ihr Kind geht zu Fuß zur Schule:

- Denken Sie daran, dass auf ein Kind, das den Straßenverkehr
plötzlich bewusst wahrnehmen muss, eine Vielzahl von neuen
Eindrücken einstürzen. Soll ein 6- bis 7-jähriger
Schul(weg)neuling richtig auf diese Eindrücke reagieren, ist er
oder sie oftmals überfordert und braucht Unterstützung.

- Begleiten Sie Ihr Kind in den ersten Wochen zur Schule und
lassen es dabei nach einer Zeit selbst entscheiden, wann und wo
es eine Fahrbahn überquert. Zum Schluss folgen Sie Ihrem Kind
mit einem Abstand und kontrollieren (auch "heimlich") sein
richtiges Verhalten im Straßenverkehr.

- Beobachten Sie Ihr Kind und achten Sie darauf, ob es sich über
einen längeren Zeitraum konzentrieren kann, Entfernungen
herannahender Fahrzeuge richtig einschätzt, Gefahren erkennt,
den Unterschied zwischen Fahrbahn, Gehweg und Radweg kennt und
sich auf besondere Situationen im Straßenverkehr (Baustellen,
parkende Fahrzeuge, u.ä.) einstellen kann.

- Nehmen Sie sich Zeit bei der individuellen Verkehrserziehung
Ihres Kindes und nutzen Sie dafür die täglichen kleinen Fußwege.

- Bevor Sie mit dem Kind eine Fahrbahn überqueren, halten Sie kurz
auf dem Gehweg vor der Bordsteinkante an. Ein Kind braucht diese
Zeit, um sich einen Überblick über die Verkehrssituation zu
verschaffen.

- Kinder haben oft das Problem, Rechts und Links zu unterscheiden.
Überlegen Sie deshalb mit ihm an konkreten Stellen, von wo
Fahrzeuge kommen können, damit es dort in die richtige Richtung
schaut. Grundsätzlich soll es sich natürlich in beide Richtungen
versichern, dass die Straße frei ist.

- Beachten Sie bitte auch, dass Ihr Kind nun häufig bei Dunkelheit
und in der Dämmerung unterwegs sein wird. Deshalb ist helle und
reflektierende Kleidung lebenswichtig.

- Besuchen Sie Elternveranstaltungen, die sich mit der
Verkehrserziehung von Kindern beschäftigen und in der Regel in
Zusammenarbeit mit der Polizei über Schulen und Kindergärten
angeboten werden.

- Denken Sie aber auch immer an Ihr eigenes gutes Vorbild, das
Kinder wesentlich intensiver prägt, als zeitlich begrenzter
Verkehrsunterricht.

Ihr Kind wird mit dem Auto zur Schule gebracht:

- Denken Sie daran, dass Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die
kleiner als 150 cm sind, während der Fahrt eine geeignete
Rückhalteeinrichtung haben müssen. Fehlt ein solches
Rückhaltesystem, droht nicht nur ein Bußgeld, sondern es besteht
für Ihr Kind ein erheblich höheres Risiko, schwer verletzt zu
werden.

- Der Kindersitz sollte amtlich geprüft und genehmigt sein, was
Sie an speziellen Kennzeichnungen erkennen.

- Lesen Sie genau die Bedienungsanleitung zu dem von Ihnen
verwendeten Rückhaltesystem. Viele Kinder verletzen sich, weil
der Kindersitz falsch montiert wurde.

- Achten Sie bei Sitzerhöhungen darauf, dass der Gurt deutlich
über das Schlüsselbein und nicht zu nah am Hals geführt wird.
Der Beckengurt sollte wirklich über das Becken und nicht über
den Bauch führen. Dazu dienen die Gurtführungen, die sich an den
Seiten der Sitzerhöhungen befinden.

- Schnallen Sie sich immer an und geben damit Ihrem Kind ein gutes
Beispiel.

- Lassen Sie Ihr Kind immer an der Seite zum Bürgersteig ein- und
aussteigen; achten Sie dabei aber bitte auf Radfahrer.

- Behindern und gefährden Sie bei der An- und Abfahrt vor der
Schule keine Kinder, die zu Fuß unterwegs sind. Halten Sie
lieber in ausreichender Entfernung von der Schule an und lassen
Ihr Kind ruhig ein paar Meter gehen.

- Bitte denken Sie daran, dass Sie als Fahrzeugführer/-in an
haltenden Schulbussen grundsätzlich in beiden Richtungen nur mit
Schrittgeschwindigkeit (4 - 7 km/h) vorbeifahren. Hat der
Schulbus die Warnblinkanlage eingeschaltet, ist das sogar
gesetzlich vorgeschrieben, ansonsten droht ein Bußgeld.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 10.08.2015 - 13:17 Uhr
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