Pfiffige Zeuginnen notierten Kennzeichen - "Fahrraddiebe" schnell ermittelt
(ots) - Verl (CK) - Am Donnerstagnachmittag (13.08.,
17:20 Uhr) beobachteten drei aufmerksame 10-jährige Mädchen aus Verl,
wie sich drei Männer mit einem Bolzenschneider an einem Rad zu
schaffen machten, das an einem Fahrradständer des Gymnasiums Verl
abgestellt worden war.
Die pfiffigen Mädchen machten daraufhin alles richtig:
Sie wählten umgehend den Polizeiruf 110 auf ihrem Handy und
meldeten sofort ihre Feststellungen der Polizei. Den vor Ort
eingetroffenen Polizeibeamten teilten die drei Mädchen eine
Personenbeschreibung der verdächtigen Männer sowie das Kennzeichen
des "Fluchtautos" mit. So konnten die Polizeibeamten die
vermeintlichen "Diebe" schnell ausfindig machen.
Hierbei stellte sich heraus, dass das Schloss rechtmäßig
"geknackt" wurde, und zwar vom Eigentümer des Rades. Der hatte
nämlich schlichtweg seinen Schlüssel für das Rad verloren.
Auch wenn es in diesem Fall ein "Fehlalarm" war: Die Polizei
bedankt sich auch auf diesem Wege nochmals herzlich bei den drei
Mädchen für ihr vorbildliches Verhalten:
Sie haben eine für sie nachvollziehbare, verdächtige Beobachtung
gemacht, sofort die Polizei gerufen und konnten auch noch die
entscheidenden Details wie "Täter"-Beschreibung und Autokennzeichen
angeben.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.08.2015 - 15:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1296554
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt:
Gütersloh
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pfiffige Zeuginnen notierten Kennzeichen - "Fahrraddiebe" schnell ermittelt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).