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Land will Investitionsmilliarde gerecht und unbürokratisch an Kommunen verteilen - Landesregierung bringt Gesetzentwurf in den Landtag ein

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(ots) - Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur
Verteilung der Fördermittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes beschlossen. Mit
1,126 Milliarden Euro geht ein großer Anteil von mehr als 30 Prozent
aus dem Bundesprogramms nach Nordrhein-Westfalen. "Das gibt unseren
Kommunen wichtigen Spielraum für dringend notwendige
Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in ihre Infrastruktur. Dafür
legen wir eine gerechte, unbürokratische und rechtssichere Regelung
vor", erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Fördermittel
den nordrhein-westfälischen Kommunen pauschal zur Verfügung zu
stellen. Das gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen
können. "Unsere Städte, Gemeinden und Kreise wissen selbst am besten,
in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können",
betonte Jäger.

Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den bewährten Kriterien des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG). Dabei werden sowohl der Bedarf
der Kommunen, als auch ihre Einnahmekraft berücksichtigt. Gerade die
durch Sozialausgaben verursachten Belastungen spiegeln sich in der
Berechnungssystematik des GFG wieder. Dem Verteilungsschlüssel wird
der Mittelwert der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommunen für
die Jahre 2011 bis 2015 zu Grunde gelegt. Nach diesem Kriterium
fließt die Hälfte des Geldes an 16 der 437 NRW-Kommunen, 75 Prozent
der Mittel verteilen sich danach auf 58 Kommunen. "Mit diesem System
stellen wir sicher, dass das Geld bei den finanzschwachen Kommunen
ankommt, und damit dort, wo es am dringendsten gebraucht wird",
erklärte Ralf Jäger.

Der Kommunalminister begrüßte, dass der Eigenteil der Kommunen bei
Investitionen in die Infrastruktur nur zehn Prozent betragen soll.
"Dies hilft den finanzschwachen Kommunen, Geld aus dem Topf in




Anspruch zu nehmen." Alle Investitionen, die nach dem 30. Juni 2015
begonnen wurden, können gefördert werden. Das Bundesgesetz sieht vor,
dass die Fördergelder bis zum Jahr 2018 eingesetzt werden können.

Nähere Informationen zur geplanten Verteilung auf die Kommunen
finden Sie im Internet unter: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/k
ommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/kinvfg.html




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
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Datum: 18.08.2015 - 15:53 Uhr
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