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Einsatz am Tagebau Garzweiler: Polizei betont ihre Neutralität

ID: 1297082

(ots) - Im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen am
Tagebau Garzweiler, bei dem mehr als 800 Klimaaktivisten
verbotswidrig und Gefahren ignorierend in den Tagebau eingedrungen
waren, betont die für die Einsatzleitung verantwortliche
Polizeibehörde ausdrücklich ihre Neutralität. Eine gemeinsame
Einsatzplanung und Einsatzdurchführung mit dem Tagebaubetreiber hat
es nicht gegeben. Medienvertreter wurden nicht an der Ausübung der
Pressefreiheit gehindert. Die grundsätzliche Strategie der Polizei
sah vor, den mehr als 1.000 Protestlern den Zugang zum
Betriebsgelände nicht zu gewähren. Dafür gab es zwei Gründe:

1.Das Bewegen betriebsfremder Personen auf einem Tagebaugelände
ist wegen vielfältiger erheblicher und für Laien kaum einschätzbarer
Gefahren lebensgefährlich. Alleine das Absteigen auf der extrem
steilen und sandigen Abbruchkante beinhaltet die Gefahr des Absturzes
und des Verschüttetwerdens. Hinzu kommen weitere Gefahrenmomente
durch Bagger, Förderbänder sowie weitere Maschinen und Anlagen.

2.Das widerrechtliche Betreten der deutlich abgegrenzten und
gekennzeichneten Betriebsflächen wurde im Vorfeld durch die
zuständige Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch qualifiziert.
Dies war durch entsprechende Publikationen auch den Tagebaugegnern
bekannt. Die Polizei hat aus der gesetzlichen Aufgabenzuweisung
heraus Straftaten zu verhindern und zu verfolgen. Dabei spielt es
keine Rolle, ob der Hausrechtsinhaber ein Unternehmen oder ein
Privatmann ist.

Nachdem mehrere hundert Menschen in Form geschlossener
Marschsäulen die Sperrketten der Polizei gewaltsam durchbrochen
hatten, musste die Strategie der Lageentwicklung angepasst werden.
Aus Sicherheitsgründen im Sinne aller Beteiligten wurde entschieden,
es im näheren Umfeld des Tagebaus keinesfalls auf Eskalationen
ankommen zu lassen. Von polizeilicher Seite wurde insbesondere im




Bereich der kilometerlangen Abbruchkante mit Lautsprecherdurchsagen
und durch persönliche Ansprachen an die Vernunft und
Eigenverantwortlichkeit der Protestler appelliert, sich nicht den
Gefahren des Tagebaus auszusetzen. Alle Mahnungen wurden ignoriert.

Die Polizei hat stattdessen ein Absteigen der Aktivisten auf den
Zufahrten zum Tagebau mit einem etwas geringerem Gefahrenpotential,
aber immer noch auch unter Eigengefährdung der eingesetzten
Beamtinnen und Beamten, begleiten müssen. Um die Gefahrenpotentiale
im Innern des Tagebaus einzudämmen, wurden die eingedrungenen
Personengruppen durch Polizeikräfte gefahrenmindernd zusammen
gehalten. Einzelne Aktivisten versuchten aber weiter in die noch
gefährlicheren Abbauflächen vorzudringen. Für diese Maßnahmen auf dem
schwierigen und weitläufigen Betriebsgelände hatte die Polizei sich
zwar vorbereitet und geländegängige Fahrzeuge zusammen gezogen.
Allerdings war es in der Lage erforderlich, zusätzlich für einen
schnellen und sicheren Transport von Einsatzkräften auch Fahrzeuge
und Fahrer von RWE in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung ist erst
in dieser Situation im Einsatz gefallen und war nicht vorbereitet.
Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 6 des
nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes. Dafür steht dem
Tagebaubetreiber ein Entschädigungsanspruch zu, so dass RWE gebeten
wurde, entsprechende Rechnungen zu erstellen.

Dasselbe galt dann auch für die Verbringung von mehr als 800
Menschen aus dem Tagebau heraus. Um die erforderlichen Maßnahmen im
Rahmen der zur Straftatenverfolgung notwendigen
Identitätsfeststellung durchführen zu können und gleichzeitig wieder
Gefahren für die Personen auszuschließen, wurde der Tagebaubetreiber
zur Gestellung geländegängiger Fahrzeuge verpflichtet. Das hatte vor
allem Vorteile für die Aktivisten, weil die polizeilichen Maßnahmen
dadurch beschleunigt wurden.

Dem Vorwurf, es habe eine gemeinsame Einsatztaktik oder gar
Einflussnahme des Tagebaubetreibers auf die polizeilichen
Entscheidungen oder Maßnahmen gegeben, widerspricht die Polizei
vehement. Alle mit dem Einsatz in Zusammenhang stehenden Planungen
und Entscheidungen hat der verantwortliche Polizeiführer, Leitender
Polizeidirektor Jürgen Möller, ohne jedwede Einflussnahme getroffen.
Der Grundsatz der Neutralität war den eingesetzten Polizeibeamten
sogar auf allen Ebenen verbindlich vorgegeben worden. Im Vorfeld des
Einsatzes kam es zu zwei Gesprächen zwischen der Einsatzführung und
Vertretern des Tagebaubetreibers. Solche Sicherheitsberatungen sind
Bestandteil der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung und finden
regelmäßig auch mit den Eigentümern anderer potentiell gefährdeter
Objekte, z.B. Kraftwerke, Moscheen, Synagogen, pp, statt. Die Polizei
berät dabei zu der Frage, was der Eigentümer tun kann, um sich und
seinen Besitz zu schützen. Die Beschäftigten und Beauftragten des
Tagebaubetreibers bewegen sich dabei zunächst eigenverantwortlich im
Rahmen des strafprozessual für Jedermann geltenden Festhalterechts,
wenn sie auf Straftäter treffen (§ 127 Abs. 1 StPO/Vorläufige
Festnahme durch Jedermann).

Eine Empfehlung der Polizei, dass der Tagebaubetreiber im
Zusammenhang mit den angekündigten Protesten die Anlagen abschalten
solle, hat es nicht gegeben. In den Vorgesprächen wurden alle
denkbaren Optionen zur Gefahrenminderung angesprochen. Nach Betreten
der Betriebsflächen durch Aktivisten hat der Tagebaubetreiber sehr
wohl die Anlagen abgeschaltet und seinen Teil zur Gefahrenminderung
beigetragen.

Dem Vorwurf einzelner Medienvertreter, sie seien im Tagebau bei
der Ausübung ihrer Rechte gehindert worden, muss ebenfalls deutlich
widersprochen werden. Bereits im Vorfeld des Einsatzes hat es
umfassende Informationen an Medienvertreter gegeben.
Hintergrundgespräche und Einzelkontakte beinhalteten immer auch die
Fragestellung, ob das Betreten des Tagebaus auch für Medienvertreter
verboten sei. Die Polizei hat dabei immer auf das Hausrecht des
Tagebaubetreibers und dessen erforderliches Einverständnis und die
natürlich auch für Medienvertreter bestehenden lebensgefährlichen
Betriebsgefahren verwiesen. Zu keinem Zeitpunkt wurden
Medienvertreter seitens der Polizei an der Ausübung ihrer
Pressefreiheit aktiv gehindert. Um die zu erwartenden Bedürfnisse der
Medienvertreter seitens der Polizei bevorzugt erfüllen zu können,
hatte die Polizei unter anderem eine stationäre und mobile Betreuung
für Medienvertreter direkt am Tagebau eingerichtet. Diese wurde auch
umfangreich in Anspruch genommen. Die meisten Medienvertreter
entschieden vor Ort, die Verbots- und Gefahrenmomente ernst zu nehmen
und nicht in den Tagebau hinabzusteigen. Eine Begleitung von
Medienvertretern durch die Polizei in das Tagebaugelände hinein war
nicht möglich. Dem standen der Wille des Hausrechtsinhabers und die
erheblichen Gefahren entgegen.

Einige weitere Medienvertreter sind aber offenbar wider besseres
Wissen und unter Inkaufnahme von Gefahren und eines Strafverfahrens
mit den Marschblöcken der Aktivisten auf die Betriebsfläche
eingedrungen. Auch dort ist die Polizei zu keinem Zeitpunkt offensiv
gegen Medienvertreter vorgegangen, erst recht nicht, um diese an der
Ausübung der Pressefreiheit zu hindern oder einzuschränken. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall gegen Personen, die
sich als Medienvertreter erklären, sich aber als Teil der
Störergruppen bewegt und verhalten haben, die erforderlichen
Eingriffsmaßnahmen zu treffen waren. Die Nachbereitungen zum Einsatz
dauern an.

"Die Polizei ist weder Verbündeter von Energiekonzernen, noch
Feind von friedlichen Versammlungsteilnehmern. Das Verständnis für
Protestierende hört da auf, wo durch das Verhalten Lebensgefahren für
sich und andere heraufbeschworen und bewusst Straftaten begangen
werden. Das Leben in einem Rechtsstaat setzt voraus, dass sich alle
Beteiligten an dessen Regeln halten. Die Polizei jedenfalls hat das
im zurückliegenden Einsatz getan und wird sich daran auch in
künftigen Einsatzlagen halten. Mit Begriffen wie "legitim aber nicht
legal" und "ziviler Ungehorsam" kann ich nur wenig anfangen, da sie
eine Aufweichung bestehender Regelungen bedeuten und letztlich jede
Gesetzesübertretung ermöglichen. Auch die Polizei kann sich die Welt
nicht so machen, wie sie das vielleicht möchte", sagt der Leitende
Polizeidirektor Jürgen Möller, der in diesem Einsatz der
verantwortliche Einsatzleiter war. "Bei der Bewältigung dieses
schwierigen Einsatzes hat die Polizei alle Maßnahmen unter absoluter
Wahrung der Neutralität und unter strikter Beachtung der
Verhältnismäßigkeit im Einzelfall getroffen. Die Polizei erhofft sich
für zukünftige Einsätze dieser Art einen friedlicheren Verlauf."




Rückfragen bitte an:

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Fax: 02421 949-1199


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Datum: 19.08.2015 - 16:15 Uhr
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