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Verurteilter nur kurz auf freiem Fuß

ID: 1297210

(ots) - Nachdem er bereits in der Schweiz eine
Freiheitsstrafe verbüßt hatte, wurde am 19. August ein 44- jähriger
Deutscher durch die Schweizer Polizei nach Deutschland überstellt.
Der Mann wurde am Morgen durch Beamte der Bundespolizeiinspektion
Konstanz am Bahnhof Singen empfangen. Dabei stellte sich heraus, dass
gegen den Mann auch ein deutscher Haftbefehl zur Strafvollstreckung
vorlag.

Demnach wurde er im Oktober 2014 durch das Amtsgericht Bautzen
wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 3.960,00 Euro
verurteilt. Da er die Summe jedoch bisher nicht begleichen konnte,
suchte die Staatsanwaltschaft Görlitz, Zweigstelle Bautzen, nach dem
Mann.

Auch bei der Feststellung im Singener Bahnhof konnte der Mann die
Geldstrafe nicht zahlen. Er wurde daher zur Verbüßung einer
60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Singen gebracht.




Rückfragen bitte an:

Benjamin Fritsche
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressesprecher
Telefon: 07531 1288 - 103 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 20.08.2015 - 09:45 Uhr
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Ansprechpartner: BPOLI-KN
Stadt:

Singen



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