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Innenministerium genehmigt Nachtragshaushalt 2015 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

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(ots) - Das Ministerium für Inneres und Sport hat den
Nachtragshaushalt des Landkreises Ludwigslust-Parchim genehmigt. Die
vom Kreistag am 16.07.2015 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung
für das Jahr 2015 kann somit nach Veröffentlichung in Kraft treten.
Der Nachtragshaus ist auf Grund neu geplanter Investitionsmaßnahmen
erforderlich geworden, durch die langfristig Energiekosten gespart
werden sollen.

"Der Landkreis hat mit dem Nachtragshaushalt deutlich gemacht,
dass er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Haushaltskonsolidierung nutzt", so Innenminister Lorenz Caffier. Mit
Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung kann der Landkreis wie
geplant zwei Schulsporthallen in Sternberg und Lübz erwerben und
Solaranlagen zur Eigenstromgewinnung errichten.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de




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Datum: 20.08.2015 - 10:11 Uhr
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