Bad Wildungen - Verkehrskontrolle - Spitzenreiter war 50 km/h zu schnell
(ots) - Am Mittwoch führte der Regionale Verkehrsdienst
der Korbacher Polizei eine Geschwindigkeitskontrolle im Bereich Bad
Wildungen auf der B 485 an der Einmündung Giflitzer Straße durch. Da
diese Stelle ein Unfallschwerpunkt ist, ist die Geschwindigkeit dort
auf 70 km/h reduziert. In der Zeit von 11.15 Uhr bis 14 Uhr
passierten 140 Fahrzeuge die Kontrollstelle. Die Beamten
registrierten in diesem Zeitraum 20 Geschwindigkeitsverstöße. Die
meisten Verstöße (18) waren geringfügig und wurden mit einem
Verwarnungsgeld geahndet, auf einem weiteren PKW-Fahrer kommt eine
Bußgeldanzeige zu. Besonders eilig hatte es ein Mann aus Waldeck, der
mit 130 km/h die Kontrollstelle passierte. Auf ihn kommen nun ein
Bußgeld in Höhe von 240 Euro, 2 Punkte in der Flensburger
Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot zu. Ralf Werner: "
Jedes 7. Fahrzeug war bei der Messung zu schnell unterwegs. Die
Beanstandungsquote liegt also bei rund 14 %. Überhöhte
Geschwindigkeit ist auf Bundes- und Landstraße die Unfallursache
Nummer eins. 50 km/h zu schnell ist definitiv nicht tolerierbar ".
Volker König Polizeihauptkommissar
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle
Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 05631/971 165
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.08.2015 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1298078
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KB
Stadt:
Korbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bad Wildungen - Verkehrskontrolle - Spitzenreiter war 50 km/h zu schnell"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Korbach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).