Sachbeschädigung: DNA überführt Täter
(ots) -
- gemeinsame Pressemitteilung des Amtsgerichtes Singen und der
Bundespolizeiinspektion Konstanz-
Am 24. August letzten Jahres schlug ein unbekannter Täter am
Bahnhof Gottmadingen die Scheibe eines Schaukastens ein. Dabei
entstand ein Schaden in Höhe von ca. 200,- Euro. Bei der Tat
verletzte sich die Person am kleinen Finger und hinterließ am Tatort
eine Blutspur. Den aufnehmenden Beamte der zuständigen
Bundespolizeiinspektion Konstanz kam dieser Umstand gelegen. Sie
konnten eine DNA-Probe des Täters sichern und veranlassten einen
Abgleich in der DNA-Datenbank.
Tatsächlich lieferte die Auswertung einen Treffer. Ein 21-jähriger
Deutscher rückte ins Licht der Ermittlungen. In der Vernehmung gab
dieser schließlich die Tat zu und schilderte den Tathergang. Demnach
gab er an, an besagtem Abend stark unter Alkoholeinfluss gestanden zu
haben. Im Nachhinein tat ihm der Vorfall leid.
Das Amtsgericht Singen verurteilte den Mann nun wegen
Sachbeschädigung per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 20
Tagessätzen zu je 25,- Euro. Insgesamt also zu 500,- Euro. Der
Strafbefehl ist bereits rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Benjamin Fritsche
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressesprecher
Telefon: 07531 1288 - 103 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de
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Datum: 24.08.2015 - 15:18 Uhr
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Gottmadingen; Singen
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