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Brandursache für Feuer in Dachgeschosswohnung - Pulheim

ID: 1300665

(ots) -
Die Ermittlungen ergaben eine Selbstentzündung durch eine
"exotherme Reaktion".

Die Polizei rät dringend zum Studium von Gebrauchsanweisungen vor
dem Benutzen von flüssigen Werkstoffen/Pflegemitteln (besonders bei
Ölen).

Am Dienstagmorgen (25. August, 01:30 Uhr) wurden die Bewohner
eines Zweifamilienhauses in Pulheim auf dem Auenweg durch vorhandene
Heimrauchmelder geweckt. In der Dachgeschosswohnung war ein Feuer
ausgebrochen. Die Einsatzkräfte der hauptamtlichen Wache und des
Löschzuges Pulheim löschten den Brand. Verletzt wurde niemand. Die
Brandermittler des Kriminalkommissariats 11 fanden Hinweise auf eine
"exotherme Reaktion". Diese Reaktionen treten auf, wenn Produkte zur
Behandlung von Holz oder anderen Stoffen mit den Arbeitsgeräten
"Lappen oder Schwamm" aufgetragen werden und die Arbeitsgeräte nicht
ordnungsgemäß entsorgt oder aufbewahrt werden. In Verbindung mit
Sauerstoff kommt es dann zur Selbstentzündung. Die Polizei bittet
deshalb alle Anwender derartiger Produkte darum, die
Gebrauchsanweisungen genau zu studieren. Besonders achten sollte man
auf die Hinweise zum Umgang mit dem eingesetzten Arbeitsgerät. (ha)




Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
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Datum: 26.08.2015 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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