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Innenminister weist unsachliche Kritik an Gesetzentwurf deutlich zurück/

V-Leute-Einsatz wird wie im Bund klar gesetzlich geregelt und begrenzt/Forderungen aus NSU-Geschehen werden umgesetzt

ID: 1301565

(ots) - Der Gesetzentwurf für den Verfassungsschutz setzt
die bundesweite Reform des Verfassungsschutzes entsprechend den
Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und der
Innenministerkonferenz in Landesrecht um. Die Änderungen sind
parallel zum Gesetzgebungsverfahren des Bundes entstanden und
entsprechen diesen Regelungen.

"Der Einsatz von Vertrauensleuten soll künftig wie im Bund
verbindlich gesetzlich geregelt werden. Damit ziehen wir die
notwendigen Konsequenzen aus dem NSU-Geschehen", betont Innenminister
Lorenz Caffier. Die Novellierung ergänzt und konkretisiert die
bisherige Rechtslage. Die bislang untergesetzlichen Regelungen werden
ins Gesetz übernommen. Darüber hinaus wird die parlamentarische
Kontrolle erweitert. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist
mindestens einmal jährlich über den Einsatz von Vertrauensleuten zu
unterrichten.

"Wie ich schon wiederholt erläutert habe, sehe ich mich als
Innenminister besonders dazu verpflichtet, dem Schutzbedürfnis der
Bevölkerung wirksam zu entsprechen und die Mittel der
Gefahrenerkennung, gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen
Lageentwicklung des menschenverachtenden Islamismus und des
gewalttätigen Rechtsextremismus, nicht leichtfertig über Bord zu
werfen. Der Einsatz von Vertrauensleuten ist daher, auch mit Blick
auf die mir durchaus bekannten Risiken, unverzichtbar", bekräftigte
Innenminister Lorenz Caffier.

Bei der Frage, welche Straftaten im Ausnahmefall in Kauf genommen
werden können, ist, wie bei allem staatlichen Eingriffshandeln, eine
Güterabwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen.
Das heißt, die abzuwehrende drohende Gefahr, also die
Rechtsgutsverletzung, muss die durch die Straftat der V-Person
begangene Rechtsverletzung sehr deutlich überwiegen. Minister Caffier




verdeutlichte dies anhand folgender Beispiele: -Zur Verhinderung
eines Brandanschlages auf ein Asylbewerberheim mit ggf. Toten und
schwerwiegend verletzten Menschen sind Straftaten wie
Propagandadelikte in Kauf zu nehmen. -Um Terroranschläge mit einer
Vielzahl von Opfern wie gegen das Satire-Magazin "Charlie Hebdo" und
andere in Paris verhindern zu können, ist ggf. die Verletzung von
Rechtsgütern der kleineren und mittleren Kriminalität, z. B. eine
Straftat gegen die öffentliche Ordnung wie Haus- oder
Landfriedensbruch, in Kauf zu nehmen. "Vor dem Hintergrund, dass im
Juli dieses Jahres der Landtag in Baden-Württemberg eine nahezu
gleichlautende Regelung zum Einsatz von Vertrauensleuten bereits
beschlossen hat, sehe ich mich in meiner Auffassung nachhaltig
bestätigt und fordere die Kritiker auf, in der aktuellen Diskussion
zur Sachlichkeit zurückzukehren", hob der Minister zudem hervor.

Die Landesregierung hatte am 18. August den vom Minister für
Inneres und Sport vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Landesverfassungsschutzgesetzes und des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes beschlossen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 27.08.2015 - 13:52 Uhr
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