Pressemeldung des PK Oberharz vom Samstag, 29. August 2015
(ots) - 1. Sachbeschädigung durch Graffiti
(Farbschmiererei)
Am Freitag, 28.08.2015, wurde den Beamten des hiesigen
Polizeikommissariats zwei Sachbeschädigungen durch Graffiti in der
Straße Voigtslust in 38678 Clausthal-Zellerfeld gemeldet.
Hier wurde durch mindestens einen noch unbekannten Täter die
Außenfassade eines dort befindlichen Gebäudes mit Farbe (lila)
besprüht. Der Täter sprühte u.a. ein Phallussymbol und den Schriftzug
"SEX" auf die Fassade. Ein in unmittelbarer Nähe befindlicher Pkw
Peugeot , der dort zum Parken abgestellt stand, wurde ebenfalls mit
Lackfarbe beschmiert. Hier wurde in lila wieder der Schriftzug "SEX"
gesprüht.
Der Gesamtschaden wird auf ca. 1100 Euro geschätzt. Strafanzeigen
hierzu wurden gefertigt. Mögliche Zeugen zu diesem Vorfall melden
sich bitte bei der örtlichen Polizeidienststelle unter 05323-941100.
2. Körperverletzungsdelikt
Am Samstag, 29.08.2015, gegen 02:50 Uhr, kam es in einem Tanzclub
in der Silberstraße in 38678 Clausthal-Zellerfeld zu einem
Körperverletzungsdelikt. Hier schlug ein noch unbekannter männlicher
Täter nach einem Streitgespräch mit der Faust in das Gesicht seines
20.-jährigen Opfers. Der Täter entfernte sich danach in unbekannte
Richtung. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Oberharz
Telefon: 05323-94110-0
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.08.2015 - 08:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1302486
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GS
Stadt:
Goslar
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemeldung des PK Oberharz vom Samstag, 29. August 2015"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Goslar (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).